Windenergie – BVerwG stärkt Einflussmöglichkeiten von Umweltvereinigungen im Zielabweichungsverfahren | Maslaton

Bundesverwaltungsgericht spricht Umweltvereinigungen eine Klagebefugnis gegen Zielabweichungen eines Regionalplans zu und verstärkt dadurch die Planungsunsicherheit für Projektierer/innen.

Mit Urteil vom 28. September 2023 (Az.: 4 C 6.21) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung gerichtlich überprüfen lassen kann, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Ein bedeutsames Urteil für die Windenergiebranche, da Windenergieanlagen-Projekte aufgrund veralteter Regionalpläne immer häufiger auf Zielabweichungsverfahren nach § 6 II ROG angewiesen sind.

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Ein Anschlag auf Natur und Rechtsstaat – rotherbaron

Ein Kommentar zum „Investitionsbeschleunigungsgesetz“

Das diese Woche im Bundestag verabschiedete „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ schränkt Klagemöglichkeiten gegen Infrastrukturprojekte massiv ein. Es ist nicht nur für den Naturschutz verheerend, sondern ist auch ein erschreckendes Dokument des Demokratieabbaus.

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Woidke stellt Klagerecht für Umweltverbände infrage | Berliner Sonntagsblatt

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, das Umwelt-Verbandsklagerecht auf den Prüfstand zu stellen. Das berichtet das “Handelsblatt”. Hintergrund ist, dass im Fall der Tesla-Ansiedlung in Grünheide bei Berlin ein Naturschutzverein aus Bayern gegen das Projekt klagen konnte, weil er vom Umweltbundesamt als klageberechtigt anerkannt ist. Somit kann der Verein bundesweit gegen Genehmigungsbescheide klagen, was sonst nur direkt Betroffenen wie Anwohnern möglich ist. Ob die weitreichenden Klagebefugnisse, die es im deutschen Recht gebe, gerechtfertigt seien, sei “eindeutig ein Thema”, sagte Woidke der Zeitung. “Darüber müssen wir dringend nachdenken.” 

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CDU-Wirtschaftsrat will Klagerecht für Umweltverbände einschränken › VLAB e.V.

Der CDU-Wirtschaftsrat, darunter der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende und Lobbyist für BlackRock in Deutschland Friedrich Merz und Christian Sewing von der Deutschen Bank AG, wollen das Klagerecht von Umweltverbänden einschränken. Bauvorhaben sollen dadurch schneller und widerstandsloser vorangetrieben werden.

Weiterlesen: CDU-Wirtschaftsrat will Klagerecht für Umweltverbände einschränken › Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Das Handelsblatt berichtete.

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Bürgerinitiative “Gegenwind Bad Orb e.V.” als Umweltverband anerkannt

Zum Jahresende 2018 erhielt der Verein “Gegenwind Bad Orb e.V.” vom Umweltbundesamt eine erfreuliche Meldung. Dem Verein wurde die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erteilt.

Damit erhält der “Gegenwind Bad Orb” Mitwirkungs- und Klagerechte als anerkannte Umweltvereinigung.

Der Geltungsbereich bezieht sich auf den hessischen Spessart, definiert durch die Gemeindegrenzen der dort befindlichen Gemeinden. Dies sind unter anderem Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Steinau, Jossgrund, Flörsbachtal, der Gutsbezirk Spessart und das bayrische Deutelbach. Die Zulassung wurde erteilt, da der Verein vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördert, indem er sich vor allem mit den Auswirkungen der Windenergieanlagen auf Natur und Umwelt auseinandersetzt.

Wir gratulieren!

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