24.04.2023 – Neues Klimaschutzgesetz – Rückschritt für Natur- und Artenschutz | NI e.V.

In einem Beitrag der „Neuen Westfälischen“ vom 21.04.2023 argumentiert Dr. Peter Liese/CDU, dass „ohne die Windkraft die Energiewende nicht gelingen werde; auch der Wald dürfe für die Anlagen kein Tabu sein“, so Liese. „Ein Windrad bringe dem Klima noch mehr als eine Waldfläche,…“ Es ist zukünftigen Generationen gegenüber verantwortungslos, solche Behauptungen ohne naturschutzfachlichen Sachverstand zu äußern. Sie entsprechen anerkanntermaßen nicht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, so der Naturschutzverband.

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Mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt, welche physikalischen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten verfassungskonform sind | Dr. René Sternke

Ich habe in meinem meinem Beitrag „Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel“ geschrieben: „Es steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zu, naturwissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festzulegen!“ Dazu hat mir eine international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Theoretischen Meteorologie folgenden Kommentar zugesandt:

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Klimaschutz: Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen ab – DER SPIEGEL

Das Bundesverfassungsgericht hat die inzwischen elf Klagen gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze abgewiesen. Karlsruhe nahm die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Verfassungsbeschwerden junger Menschen alle nicht zur Entscheidung an, teilte das Gericht mit.

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Energiepreisanstieg: Regierungsberater stellt Klimaschutzgesetz infrage – WELT

Als wären die explosionsartig steigenden Energiepreise auf dem Weltmarkt nicht schon Herausforderung genug. Das deutsche Klimaschutzgesetz verschärfe das Problem noch, sagt der oberste Aufseher über die Energiewende. Die nächste Bundesregierung müsse ein neues Konzept vorlegen.

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Das Bundesverfassungsgericht als Klimaaktivist – reitschuster.de

Fragt man nach den Merkmalen einer funktionierenden Demokratie, wird an vorderer Stelle die Gewaltenteilung genannt. Den Eltern des Grundgesetzes war vor allem die Unabhängigkeit der Justiz wichtig. Es sollte nie wieder eine politisierte Gerichtsbarkeit geben. Wie weit sich das Bundesverfassungsgericht trotzdem politisiert hat, kann man an einigen jüngsten Entscheidungen festmachen. Mit seinem Beschluss vom 24. März 2021 zum Klimaschutz hat es allerdings eine neue Stufe erklommen.

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Hat sich die Bundesregierung selbst vom Bundesverfassungsgericht die Hände binden lassen? | Dr. René Sternke

Die Farce ist bekannt: Die Bundesregierung hat sich von der „Umweltorganisation“ germanwatch, die sie selbst wesentlich mitfinanziert, beim Bundesverfasungsgericht verklagen und, ohne sich ernsthaft zu verteidigen, verurteilen lassen, damit sie ihre umweltschädigenden „Klimaschutzmaßnahmen“, in erster Linie den naturzerstörerischen Windkraftausbau und -betrieb, unter Umgehung demokratischer Verfahren und Debatten durchsetzen und durchführen kann.

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Video: Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown – Prof. Fritz Vahrenholt im Interview

Interview mit dem Klimaforscher & Bestseller-Autor Prof. Dr. Fritz Vahrenholt über, wie das neue verschärfte Klimaschutzgesetzt die Bundesregierung & den Bundestag möglicherweise dazu zwingen wird, einen Klima-Lockdown zu verhängen.  Themen des Interviews:

  1. Über die unerreichbaren Ziele des Klimaschutzgesetzes 2021
  2. Was sind die Fehler im Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
  3. Über den Green Climate Fund
  4. Wer profitiert von pessimistischen Prognosen am meisten?

„Selbst die Papstwahl ist demokratischer“- Fundstücke zum Bundesverfassungsgericht – Kalte Sonne

Ausgegraben von Peter Henne

(…) So auch bei diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dem Urteil folgte eine ungewöhnlich schnelle Reaktion der Politik zur Änderung des Gesetzes. Nur 13 Tage nach dem Urteil brachte die Regierung ein geändertes Klimaschutzgesetz auf den Weg. Man hörte regierungsseits keine Kritik und es schien fast so, als ob man über das Urteil erfreut sei. Wobei das Urteil eindeutig in die Kompetenz der Politik massiv eingreift und sozusagen selbst Gesetzgeber wird, das sollte in aller Regel Richterschelte auslösen. Aber nichts dergleichen geschah. (…)

„Selbst die Papstwahl ist demokratischer“- Fundstücke zum Bundesverfassungsgericht

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Murswiek: “Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm” | TE

Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek im TE-Interview: Er hält das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für einen “Skandal”. Denn “das Bundesverfassungsgericht konstruiert sich selbst die Verfassungsnorm, die es zum Maßstab seiner Entscheidung macht”. Es erfülle damit einen Wunsch der Grünen.

„Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“

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“Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen” | TE

Das Bundesverfassungsgericht macht sich, so Dietrich Murswiek, “nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf”. Ein einzigartiger Vorgang.

„Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen“

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Eine Denkpause für die Energiewende – Capital.de

Das CO2-Urteil des Verfassungsgerichts zwingt die Politik zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Statt hektischer Einzelmaßnahmen und Ideologiediskussionen sollte sie sich die Zeit für ein Gesamtkonzept nehmen und externe (Anm.: unabhängige) Fachleute einbinden.

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Buchtipp: Unanfechtbar? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Faktencheck

Autoren: Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning

Buchbeschreibung:

Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt und der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktion über 2030 hinaus bis 2050 bereits jetzt zu regeln. Die Konsequenzen werden zu einem Klima-Lockdown führen und das soziale Gefüge Deutschlands auseinanderreißen. Das Gericht ignoriert dabei den mit hohen Unsicherheiten behafteten wissenschaftlichen Diskussionsstand und erweckt fälschlicherweise den Eindruck einer alternativlosen Gefahrenlage. Dieses Buch will zu einer faktenorientierten Diskussion des Urteils beitragen und prüft die Argumentation auf fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität. Die Autoren belegen mit einer Fülle von Quellenverweisen eindrucksvoll, auf welchen fehlerhaften Annahmen dieser folgenschwere Beschluss beruht.

Unter anderem finden Sie im Buch die „Übersetzung“ der IPCC-Spannweite zur CO2-Klimasensitivität in die Temperaturentwicklung bis 2100, dargestellt für die Emissionspfade RCP4.5 und RCP 6.0. Das hätte das BVerfG eigentlich auch leicht schaffen können. Hat es aber nicht. Und es kommt etwas ganz anderes heraus, als uns die Karlsruher Richter weismachen…

Mehr erfahren: https://kaltesonne.de/unanfechtbar-der-beschluss-des-bundesverassungsgerichts-zum-klimaschutz-im-faktencheck/#more-65219

TE-Talk mit Fritz Vahrenholt: “Klimaurteil des BVerfG: War eine Verfassungsrichterin befangen?”

War Verfassungsrichterin Gabriele Britz, die maßgeblich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz beteiligt war, befangen?

„TE-Talk mit Fritz Vahrenholt: “Klimaurteil des BVerfG: War eine Verfassungsrichterin befangen?”“ weiterlesen

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Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen?

War Verfassungsrichterin Gabriele Britz, die maßgeblich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz beteiligt war, befangen? Der frühere Hamburger Umweltsenator Prof. Fritz Vahrenholt (SPD) wirft diese Frage im Interview mit Roland Tichy und einem Beitrag für das Monatsmagazin Tichys Einblick auf. Vahrenholt hält nicht nur die Auswahl der Gutachter für einseitig. Zugleich hat der Ehemann der Richterin, der Frankfurter Grünen-Politiker Bastian Bergerhoff, schon im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die fünf Monate später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen. Dabei handelt es sich aber nicht um Randaspekte, sondern um den Kernbereich des Urteils, nämlich die Berechnung des noch zur Verfügung stehenden CO2W-Budgets, aus dem das Gericht dringenden Handlungsbedarf ableitet.

Hier den Beitrag Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen? auf Tichys Einblick lesen.