Rechtsbruch mit Ankündigung – der Frontalangriff der Ampel auf den Naturschutz › Umwelt-Watchblog

Ein Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Epple

„Wir schaffen ein Regelwerk, das den Weg frei macht für Innovationen und Maßnahmen, um Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Wir bringen neues Tempo in die Energiewende, indem wir Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen.“ (Koalitionsvertrag, S. 5)

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Friedrich Merz: “SPD und FDP haben sich von den Grünen über den Tisch ziehen lassen”

(…)„Die Grünen haben sich den kompletten Europabereich zu Eigen gemacht, und zwar quer durch alle Ressorts der Bundesregierung, einschließlich des Europaausschusses des Deutschen Bundestages“, sagte er. (…)

(…) „Das betrifft die gesamte Umweltgesetzgebung, die Klimapolitik und die Landwirtschaftspolitik, auch große Teile des sogenannten ‚Green Deals‘. Die Gesetzgebung dazu liegt praktisch ausschließlich in der Hand der Grünen und sie werden mit Brüssel über Bande spielen.“ (…)

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Koalitionsvertrag der Ampel (5) – Wer soll das bezahlen? – ACHGUT.COM

Die neue Koalition plant „sozial gerechte Energiepreise“. Damit meint sie, dass die Steuerzahler die Stromrechnung der Geringverdiener zahlen. Auch die weiteren Energiepläne sind äußerst putzig.

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Koalitionsvertrag der Ampel (4) – Energiewende bis zum Blackout – ACHGUT.COM

Anscheinend ist den Politikern egal, ob ihre Wähler im Dunkeln sitzen oder frieren. Sie sind entschlossen, die Energiewende, deren Scheitern schon offensichtlich ist, bis zum bitteren Ende durchzuexerzieren.

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Bundesinitiative Vernunftkraft: Illegale Intentionen – Ampel-Attacke auf Artenschutz

Seit Bekanntwerden des Vertrags zur Bildung einer sogenannten “Ampel-Koalition” sind am 3. Dezember 2021 schon einige Tage vergangen. Bereits beim ersten Überfliegen der 178 Seiten riefen einige Passagen unser ungläubiges Entsetzen hervor. Der massive Einfluss der Windkraftlobby war für Kenner der Materie und der einschlägigen Textbausteine offensichtlich.

NI e.V. | Rechtsgutachten: Regelungen im Koalitionsvertrag verstoßen gegen europäisches Umweltrecht und gegen den Green Deal der Europäischen Union

03.12.2021 – PRESSEMITTEILUNG Naturschutzinitiative e.V.:

Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe. Der auf deutsches und europäisches Umweltrecht spezialisierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Rico Faller hat drei zentrale Regelungen im Koalitionsvertrag untersucht, bei denen es insbesondere um den Ausbau der Windenergie in Deutschland geht. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) erstellt.

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Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum  Europäischen Gerichtshof erscheint unausweichlich!
Unterstützen Sie daher bitte mit Ihrer großzügigen Spende.

Spendenkonto Naturschutzinitiative e.V.
IBAN: DE60 5739 1800 0011 5018 26
Stichwort: Kampagne 22

Die Energiewende-Märchentante und der tapfere Prinz – ACHGUT.COM

Claudia Kemfert ist eine deutsche Wirtschaftswissenschaftlerin und die Energiewende-Märchenerzählerin der Nation. Nebenberuflich ist sie die Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sowie Professorin an der Leuphana Universität Lüneburg. Frau Professorin Kemfert ist nicht nur eine medial gefragte Expertin zur Klimapolitik, sondern auch politisch einflussreich. Was Herr Lauterbach für Corona ist, ist Frau Kemfert für die Energiewende. Sie wurde mit abstrusen Behauptungen und surrealen Berechnungen zum grünen Energiewende-Star, zur Schönrechnerin der Nation.

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Christian Lindner. Steigbügelhalter für Korruption in der Windkraftbranche?

Bürgerwindpark Stadum

“In diesem Video erklären wir Ihnen gerne warum. Nun wurde ja Habeck ins Amt des Klimaministers, mit Ihrer Unterstützung, gehievt. Dort kann er nun völlig ungeniert so weitermachen wie er einst in Schleswig-Holstein aufgehört hat. Sie wären gut beraten die Ampel rechtzeitig zu beenden. Am besten sofort. Es sei denn Sie wollen mit Ihren rotgrünen Genossen gemeinsam untergehen.”

NI e.V.: Der Koalitionsvertrag der Ampel – Untergang des Naturschutzes im Rahmen der Transformation?

Lesen Sie hier eine erste Bewertung des Koalitionsvertrages durch den Wissenschaftlichen der NI e.V. Beirat Dr. rer. nat. Wolfgang Epple:

Zusammenfassung:
Am 24. November haben die Parteien SPD, Bündnis 90/die GRÜNEN und FDP einen Koalitionsvertrag veröffentlicht, der für den Naturschutz in Deutschland einschneidende Konsequenzen haben wird. In der Zusammenschau mit den im Vertrag geplanten Maßnahmen für den Bereich Klima, Energie und Transformation sind auch gut klingende Formulierungen zu Biodiversität und Naturschutz negativ einzuordnen. Der Naturschutz soll insgesamt dem Primat des Klimaschutzes unterworfen werden. Insbesondere die geplanten Änderungen im Bereich der Verfahrensabläufe mit Vorrang für Erneuerbare Energien sind alarmierend. Es drohen entscheidende Rückschritte für den Landschaft-, Natur- und Artenschutz. >>> weiterlesen
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NI e.V.: Zukünftige Koalition rollt der Windindustrie den rot/grün/gelben Teppich aus

Stellungnahme der Naturschutzinitiative e.V. zum Koalitionsvertrag:

Während eine Abgeordnete der FDP aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz am 15.11.2021 der NI gegenüber die Aufnahme der „öffentlichen Sicherheit“ und des „öffentlichen Interesses“ noch als „nicht verhandelbar“ erklärt hatte, wurde genau dies wenige Tage später im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Offen und versteckt wird einer naturzerstörenden Industrie damit der rot/grün/gelbe Teppich ausgerollt: Dieser reicht von Änderungen bei der Präklusion, nur noch der „Beteiligung von Betroffenen“ bei Planänderungen, verfassungsrechtlich hochproblematischen Legalplanungen, möglichen Beschneidungen der Kontrollmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichtes bis zu Angriffen auf den verfassungsrechtlich durch Art. 19 Abs. 4 GG gesicherten Eilrechtsschutz. Insgesamt haben wir es also mit dem Versuch zu tun, den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Bemerkenswert: Das alles gemeinsam mit der ehemaligen „Freiheitspartei“ FDP.

Offensichtlich will sich die neue Koalition beim Natur- und Artenschutz so wie Polen und Ungarn über die verbindliche Rechtsprechung des EuGH hinwegsetzen.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum  Europäischen Gerichtshof erscheint unausweichlich, wenn diese Vorhaben tatsächlich realisiert würden. Insbesondere werden wir die neue Bundesregierung an Ihrem Ziel im Koalitionsvertrag  „Das europäische Naturschutzrecht setzen wir eins-zu-eins um“ messen.

Unterstützen Sie uns daher bitte mit Ihrer großzügigen Spende.
Spendenkonto Naturschutzinitiative e.V.
IBAN: DE60 5739 1800 0011 5018 26
Stichwort: Kampagne 22
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