Insgesamt 4,35 Milliarden Euro sollen die Braunkohlen-Konzerne RWE und LEAG an Entschädigung für Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung erhalten.
So steht es im Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bundesregierung und Betreibern (19/21120), der am Montag von den Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Vorsitz von Klaus Ernst (Die Linke) kontrovers beurteilt worden ist.