(…) Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich in gemeinsamen Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesumweltministerium am 14. Januar 2020 in intensiven Gesprächen mit den Braunkohlebetreibern auf einen Stillegungspfad verständigt, der netztechnisch verkraftbar ist, die Vorgaben der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ erfüllt und regional ausgewogen ist. Die Länder-Ministerpräsidenten haben diesem Pfad akzeptiert.
Das Kohleausstiegsgesetz wird die Bundesregierung im Januar 2020, d.h. am 29. Januar 2020 auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden.
Peter Altmaier: “Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung damit planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden. Das ist ein großer Erfolg!“
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