Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Eine Vielzahl von Windenergieanlagen (WEA) sind bereits heute mit einer Nachtkennzeichnung zur Flugsicherung ausgestattet. Um die Akzeptanz zum Bau von neuen WEA zu erhöhen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass diese ab dem 31.12.2022 mit eine BNK ausgerüstet werden müssen. Die Umsetzung der BNK ist vergütungsrelevant und gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen. Sollten die Nachweise beim Netzbetreiber nicht fristgerecht vorliegen, muss die Vergütung der WEA ab dem 31.12.2022 bis zur Umsetzung der BNK auf den Marktwert reduziert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann eine WEA von der BNK befreit werden.

Quelle: https://www.e-dis-netz.de/de/energie-einspeisen/ihre-anlage/windenergie/bedarfsgesteuerte-nachtkennzeichnung–bnk-.html

Um Akzeptanz zu erhöhen – Windräder sollen nur bei Bedarf blinken | Epoch Times

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, sollen Windräder nachts künftig nur noch bei Bedarf blinken. Leuchtsignale soll es dann nur noch geben, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert, wie aus der entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift hervorgeht, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss.

Weiterlesen: Um Akzeptanz zu erhöhen – Windräder sollen nur bei Bedarf blinken

Lärm durch Windkraft macht uns krank

„Der Lärm der Anlagen macht uns krank“, sagt Kerstin Harms, Sprecherin der Bürgerinitiative Roggenstede. Deswegen gibt es jetzt erneut Ärger mit dem Windkraftbetreiber Johann Eisenhauer. Der mit Finanzwelt, Lokalpolitik und dem Auricher Windanlagenbauer Enercon bestens vernetzte Chef der Norder Firma Norderland möchte einige Anlagen im Landkreis Wittmund auch nachts rotieren lassen.


*Bitte Datenschutzhinweis beachten

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Beitrag.

Diesen Beitrag teilen