Die Lage der Natur in Deutschland – Bericht aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten im Mai 2020 den Bericht „Die Lage der Natur in Deutschland – Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht“. Ja, mit „der Natur“ ist etwas faul im Lande, sogar in den europäischen Schutzgebieten Natura-2000.

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Hier der Bericht:

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Habitat-Richtlinie: Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurde das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie verschärft.

Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4606 Natura-2000-Gebieten, in allen Bundesländern und auf Bundesebene, eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Außerdem hat Deutschland nicht dafür gesorgt, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten.

Die Europäische Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen.

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Natura 2000 — Gebietsmanagement: Aktualisierte Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG

Das Dokument der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäische Union C33/25 vom 25.01.2019, Seite 1) stellt einen aktualisierten Leitfaden für die Mitgliedsstaaten dar und ersetzt die ursprüngliche Fassung des Auslegungsleitfadens vom April 2000.

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Naturschutz: Kommission ergreift Vertragsverletzungsmaßnahmen

Bulgarien , Italien und Deutschland müssen das
NATURA-2000-Netz fertigstellen.

Die Europäische Kommission fordert Bulgarien, Deutschland und Italien auf, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates). Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) ausweisen. Sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Diese Schritte müssen innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme dieser Gebiete in die EU-Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgen. Dies sind zentrale Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU .

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