Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurde das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie verschärft.
Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4606 Natura-2000-Gebieten, in allen Bundesländern und auf Bundesebene, eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Außerdem hat Deutschland nicht dafür gesorgt, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten.
Die Europäische Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen.
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