Was Naturschutz- von Landwirtschaftspolitik unterscheidet | Wattenrat.de

Auszug:

[…Anders als im Falle der revidierten Kürzungspläne in der Landwirtschaft hat die Ampelkoalition einen beispiellosen Abbau des Naturschutzrechts nicht nur beschlossen, sondern durchgesetzt und weiteren Abbau angekündigt. Diese ins Werk gesetzten Abbruchpläne kamen nicht weniger unbedacht, dilettantisch und fehlerhaft zu Stande wie zuvor die Pläne zur Heizungsgesetzgebung und zuletzt die Sparbeschlüsse zur Haushaltskonsolidierung. Letztes mit Zutun der grünen Naturschutzministerin Steffi Lemke. Der für die Landwirtschaft zuständige Bundesminister Cem Özdemir soll hingegen vor den Kürzungsplänen zulasten der Landwirtschaft immerhin gewarnt haben. …]

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Endlich: Keine Windindustrie im Nationalen Naturerbe Stegskopf | NI e.V.

Rheinland-Pfalz/Stegskopf – Wie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) heute mitgeteilt hat, ist die Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes Daaden/Stegskopf durch die notarielle Übertragung in das Eigentum der DBU Naturerbe GmbH übergegangen.

„Diesen Schritt begrüßen wir sehr, da nun die bedeutendste Nationale Naturerbe Fläche in Rheinland-Pfalz dauerhaft für den Naturschutz gesichert ist. Über 10 Jahre Einsatz und Kampf für den Naturschutz finden endlich ein erfolgreiches Ende. Dies ist das größte Weihnachtsgeschenk für die Natur selbst“, erklärte Harry Neumann, Landes- und Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

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„Deutschland muss in FFH-Schutzgebieten deutlich nachlegen“ | Umweltforum Osnabrück

von Dr. Matthias Schreiber

So titelte die Fachzeitschrift Naturschutz und Landschaftsplanung zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) C-116/21 vom 21.09.2023, in der der Landesfachbeauftragte für Naturschutz beim Landesbund für Vogelschutz, Dr. Andreas von Lindeiner, aus dem Urteil dringenden Handlungsbedarf ablas. „Auch Bayern muss jetzt dringend nachlegen.”

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YouTube Kanal von Dr. Wolfgang Epple “Ganzheitlicher Naturschutz”

Ein sehr schöner im Aufbau befindlicher YouTube Kanal von Dr. Wolfgang Epple. Der Zoologe & Evolutionsbiologe ist wissenschaftlicher Beirat des VLAB und der NI.

Was Dr. Wolfgang Epple besonders auszeichnet, ist seine Unabhängigkeit und Integrität. In einer Zeit, in der es immer seltener wird, Wissenschaftler zu finden, die sich nicht politisch vereinnahmen lassen oder im schlimmsten Fall käuflich sind, setzt er ein beeindruckendes Beispiel. Er vertritt seine wissenschaftlichen Erkenntnisse ehrlich und ohne Kompromisse. Epple liefert uns einen wertvollen Einblick in die Schönheit aber auch in die Zerbrechlichkeit der Natur.

Wenn ihr neugierig seid und mehr über die faszinierende Welt der Biologie erfahren möchtet, solltet ihr öfters einen Blick auf seinen YouTube-Kanal werfen.

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Naturschutzinitiative e.V. (NI), BUND Altenkirchen, NABU Altenkirchen: Wir müssen die Natur auf dem Stegskopf vor den Grünen schützen!

„Mit ihrer Forderung, im Nationalen Naturerbe Stegskopf Windindustrieanlagen errichten zu wollen, haben sich die Grünen im Kreis Altenkirchen offensichtlich endgültig vom Naturschutz verabschiedet“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI), Harry Sigg, stv. Vorsitzender des NABU Altenkirchen, Wolfgang Stock, BUND Altenkirchen, und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

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Reinhardswald: Zuwegung für Windenergieanlagen darf weiterhin nicht gebaut werden! | NI e.V.

Mit aktuellen Beschlüssen hat der VGH Kassel zwar entschieden, dass Fällungen und Rodungen für die Zuwegung erfolgen dürfen, jedoch nicht im dortigen FFH-Gebiet “Weserhänge mit Bachläufen”.

Auch weitere Arbeiten für den Wegebau habe das Gericht nicht zugelassen. Es fehle an einer forstrechtlichen Abwägung aller vorliegend entscheidungserheblichen Belange, so der Verwaltungsgerichtshof. Der Senat schreibe der Genehmigungsinhaberin ins Stammbuch, dass zunächst die Vereinbarkeit mit dem bundesrechtlichen Bodenrecht und die Belange des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung geprüft werden müsse, so die Naturschutzinitiative (NI).

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NI reicht EU-Beschwerde ein!

Da die Bundesrepublik Deutschland laut Rechtsgutachten „systematisch“ gegen EU-Recht verstößt, hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) am 15.05.2023 mit Unterstützung des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) durch den renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe) eine EU-Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

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+++ Bitte unterstützen Sie die EU-Beschwerde gegen Deutschland mit Ihrer Spende +++

Naturschutzinitiative e.V.
Spendenkonto: DE60 5739 1800 0011 5018 26
Stichwort: „EU-Beschwerde“

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) reichen wegen fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Hierzu wurde der renommierte Umweltrechtler Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe beauftragt.

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24.04.2023 – Neues Klimaschutzgesetz – Rückschritt für Natur- und Artenschutz | NI e.V.

In einem Beitrag der „Neuen Westfälischen“ vom 21.04.2023 argumentiert Dr. Peter Liese/CDU, dass „ohne die Windkraft die Energiewende nicht gelingen werde; auch der Wald dürfe für die Anlagen kein Tabu sein“, so Liese. „Ein Windrad bringe dem Klima noch mehr als eine Waldfläche,…“ Es ist zukünftigen Generationen gegenüber verantwortungslos, solche Behauptungen ohne naturschutzfachlichen Sachverstand zu äußern. Sie entsprechen anerkanntermaßen nicht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, so der Naturschutzverband.

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VLAB missbilligt Wildwuchs bei Windkraft – Bundesregierung setzt Regionalpläne faktisch außer Kraft › Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V.

Bisher galt der Grundsatz, dass rechtskräftige Regionalpläne Planungssicherheit für Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke und Fachbehörden schaffen sollen. Sie sind nach § 3 Raumordnungsgesetz (ROG) eine zuverlässige Orientierungshilfe, um bspw. die Zersiedelung und Zerstückelung von Landschaften zu vermeiden und den Schutz der Natur und ihrer biologischen Vielfalt zu gewährleisten.

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Verbändedialog: Austausch mit Naturschützern im RP | rp-darmstadt. hessen.de

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid begrüßte Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Verbände, darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz, der Naturschutzbund Hessen, die Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen, der hessische Wanderverband, die Schutzgemeinschaft deutscher Wald und der Landesjagdverband Hessen.

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Einspruch, Europa! Naturschutz darf nicht “abgeräumt” werden | Vernunftkaft Bundesinitiative

Gemeinsam mit europäischen Partnerorganisationen aus Frankreich, Belgien, Niederlande und Schweden geht VERNUNFTKRAFT ab jetzt europarechtlich gegen den Kahlschlag beim Natur- und Artenschutz vor. Deutschland plant für einen massiven Ausbau von Windturbinen die Aarhus Konvention, die 1998 auf der Umweltministerkonferenz verabschiedet wurde, die Flora Fauna Habitat Richtlinie und viele andere europäische Naturschutzgesetze außer Kraft zu setzen.

Gemeinsam haben wir uns an den Rat der Europäischen Union gewandt. Frist- und formgerecht haben wir einen „Antrag auf interne Überprüfung“ verfasst, in dem die Frage der Vereinbarkeit der Notfallverordnung mit zahlreichen europäischen Normen, u.a. der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie sowie der Aarhus-Konvention, aufgeworfen wird.

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Pressemitteilung vom 02.03.2023

 

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„Notverordnung“ stoppen!“ – Rechtsgutachten in der nächsten Woche | NI e.V.

Der Bundestag befasst sich heute mit der Umsetzung der „EU-Notverordnung“ zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Wie in den letzten Rundbriefen bereits umfangreich berichtet, sollen die geplanten Gesetzesänderungen dazu dienen, den Ausbau der Windenergie durch den Wegfall von Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen zu beschleunigen. Die NI erwartet hierzu in der kommenden Woche die drei von ihr beauftragten Rechtsgutachten durch Dr. Faller, Caemmerer Lenz, Karlsruhe.

Weiterlesen: 03.03.2023 – „Notverordnung“ stoppen!“

Bitte unterstützen Sie das Gutachten mit Ihrer Spende!
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2023/02/13/naturschutzinitiative-e-v-notverordnung-stoppen-oekologischen-scherbenhaufen-verhindern-naturschutzinitiative-beauftragt-rechtsgutachten-und-bittet-um-spenden/

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