Regionalplan Mittelhessen: Für den Regierungsbezirk Gießen/Mittelhessen wurde der Regionale Raumordnungsplan (Regionalplan) überarbeitet. Im Rahmen der Offenlegung brachte sich die NI mit Unterstützung ihrer regionalen Länder- und Fachbeiräte mit einer Stellungnahme ein.
Im Regionalplan werden keine konkreten Nutzungen festgelegt, es werden aber räumliche Priorisierungen in Vorranggebiete und (abgeschwächt) Vorbehaltsgebiete vorgenommen, die bei nachfolgenden Planungen zwingend zu beachten sind. D.h. es sind in der Folge keine Planungen zulässig, die den prioritär festgelegten Nutzungen entgegenstehen.
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