+++ EILMELDUNG +++ EU-Kommission will „Notfall-Verordnung“ verlängern – Bitte kontaktieren Sie Ihren EU-Abgeordneten | NI e.V.

Wie zu erwarten war, will die EU die „Notfall-Verordnung“ verlängern. Offensichtlich befindet sich auch die EU in der Hand der Windindustrielobby. Damit verbunden sind schwerwiegende Folgen für den Natur- und Artenschutz. Unser wissenschaftlicher Beirat Dr. rer. nat. Wolfgang Epple hatte diese Verordnung für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) schon im Stadium der Entstehung öffentlich kritisiert.

 

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Einspruch, Europa! Naturschutz darf nicht “abgeräumt” werden | Vernunftkaft Bundesinitiative

Gemeinsam mit europäischen Partnerorganisationen aus Frankreich, Belgien, Niederlande und Schweden geht VERNUNFTKRAFT ab jetzt europarechtlich gegen den Kahlschlag beim Natur- und Artenschutz vor. Deutschland plant für einen massiven Ausbau von Windturbinen die Aarhus Konvention, die 1998 auf der Umweltministerkonferenz verabschiedet wurde, die Flora Fauna Habitat Richtlinie und viele andere europäische Naturschutzgesetze außer Kraft zu setzen.

Gemeinsam haben wir uns an den Rat der Europäischen Union gewandt. Frist- und formgerecht haben wir einen „Antrag auf interne Überprüfung“ verfasst, in dem die Frage der Vereinbarkeit der Notfallverordnung mit zahlreichen europäischen Normen, u.a. der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie sowie der Aarhus-Konvention, aufgeworfen wird.

Weiterlesen: https://www.vernunftkraft.de/einspruch-europa-naturschutz-darf-nicht-abgeraeumt-werden/

Pressemitteilung vom 02.03.2023

 

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Online-Seminar am 10. März: Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Die Stiftung Umweltenergierecht lädt zu einem kostenlosen Online-Seminar ein: Am Freitag, 10. März 2023, von 9 bis 10:30 Uhr.

Die Anmeldung für das Online-Seminar finden Sie hier.

Das Online-Seminare wird mit Hilfe der Software GoToWebinar durchgeführt. Welche technischen Möglichkeiten der Teilnahme es gibt, erfahren Sie hier.

Organisatorische Fragen zur Veranstaltung beantworten wir unter: tagung@stiftung-umweltenergierecht.de

 

 

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