VGH Baden Würrtemberg –
Az 5 S 1107/18, Az 5 S 1707/18, Az 5 S 1710/18
Pressemitteilung der Kanzlei Caemmerer Lenz
Landesverband Hessen e.V.
VGH Baden Würrtemberg –
Az 5 S 1107/18, Az 5 S 1707/18, Az 5 S 1710/18
Pressemitteilung der Kanzlei Caemmerer Lenz
Der Bundestag soll in Kürze ein „Planungssicherstellungsgesetz“ beschließen, das Tagesspiegel Background vorliegt. Ziel ist die Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, um diese trotz Corona-Pandemie abzuschließen…
So sollen Antragsunterlagen auch über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen werden Online-Konsultationen eingeführt. Die Bürger sollen durch eine einfache E-Mail Stellung beziehen können…
Hierzu die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer:
2020_04_27-bmi-stn.-brak-zum-planungssicherstellungsgesetz-e
Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald