Pressemitteilung Nr. 15/2019
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. April 2019, 4 K 411/18.KO)
Landesverband Hessen e.V.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. April 2019, 4 K 411/18.KO)
Die Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Edmund Brandt vom Institut für Rechtswissenschaften Technische Universität Braunschweig, gibt eine Sammlung von Windenergie-Urteilen heraus.
Hier der WER-aktuell Newsletter der Koordinierungsstelle 2-2019:
Ein Archiv mit den früheren Ausgaben von WER-aktuell im PDF-Format steht auf der Website www.k-wer.net zur Verfügung.
Ferdinand Graf von Spiegel argumentiert, dass der Bau von Windkraftanlagen eine Verletzung von Artikel 20a des Grundgesetzes darstellt und damit »generell rechtswidrig« sei.
Weiterlesen im Westfalenblatt
Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 5. März 2019 (Az. 12 KN 202/17 u. a.) die Regelungen des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover, die eine Konzentrationsplanung für die Nutzung der Windenergie („Windparks“) vorsehen, für unwirksam erklärt.
Die Entscheidung ist auf Normenkontrollanträge von vier verschiedenen Antragstellern ergangen. Der Senat hat seine Entscheidung mit Planungsfehlern begründet, die der Region unterlaufen sind.
Mehr erfahren beim Verwaltungsgericht Niedersachsen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 20. März 2019, 4 L 270/19.KO)
Der Landkreis Birkenfeld hat drei Windenergieanlagen (WEA) in Birkenfeld zu Recht stillgelegt. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.
Pressemitteilung des VLAB vom 05. April 2019
FAZ vom 05.04.2019 – Von Charlotte Kreuter-Kirchhof
“Eine verlässliche Energieversorgung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Gemeingut von Verfassungsrang mit überragender Bedeutung für das Gemeinwohl”
Der kostenpflichtige Artikel kann hier erworben werden.
Von Ferdinand Graf Spiegel, München und
Norbert Große Hündfeld, Münster
Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald
Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, wonach das deutsche
Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe, für nichtig:
Ausdrücklich betonen wir, dass die Referenten für Vortragsanfragen aus jeder Partei offen sind, von links bis rechts und aus der Mitte.
Vorträge am 13. März auf Einladung von MdB Andreas Bleck, AfD, vor dem Arbeitskreis Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der AfD-Bundestagsfraktion:
Peter Geisinger (Vernunftkraft Odenwald) und Co-Referent Robert Hary:
„Die Energiewende – ein totalitäres Projekt? Gefahren für Demokratie und Gewaltenteilung am Beispiel des Windkraftausbaus im Odenwald“
Dr. Björn Peters und Co-Referent Norbert Grosse-Hünfeld:
„Naturschutz als Staatsziel und die Konsequenzen für den Gesetzgeber“
Das Dokument der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäische Union C33/25 vom 25.01.2019, Seite 1) stellt einen aktualisierten Leitfaden für die Mitgliedsstaaten dar und ersetzt die ursprüngliche Fassung des Auslegungsleitfadens vom April 2000.
Das Windrad in Welshofen ist fast fertig. Doch ob die Anlage wie geplant Ende März ans Netz gehen kann, ist fraglich. Denn der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern hatte mit seiner Verbandsklage Erfolg.
Weiterlesen bei Merkur.de
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Nabu Niedersachsen Recht gegeben. Das Gericht stellt zwei gravierende Fehler fest, die dazu führen, dass die vom Landkreis ausgesprochenen Genehmigungen voraussichtlich rechtswidrig sind.
und bei NABU Niedersachsen
Die Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Edmund Brandt vom Institut für Rechtswissenschaften Technische Universität Braunschweig, gibt eine Sammlung von Windenergie-Urteilen heraus.
Hier der WER-aktuell Newsletter der Koordinierungsstelle 1-2019
Windkraftkolonialismus: Deutsches Windstromunternehmen baut großen Windpark in Indiogebiet in Chile!
Hier zeigt die Windstrombranche ihr Gesicht: rücksichtslos und übergriffig ohne Sensibiltät gegenüber Mensch und Natur! (Rotherbaron)
„Dieses Projekt wird keine Vorteile für die Bewohner und die Mapuche hier in der Region bringen, sondern lediglich für die transnationalen Unternehmen. Es geht ums Geschäft der Energie, die hauptsächlich an Unternehmen verkauft wird. Dafür werden die Territorien der Mapuche benutzt, einheimische Flora und Fauna wird zerstört. Es gibt keine Studien, die bestätigen, dass es keine Auswirkungen auf die Menschen gibt. Der Windpark hat Auswirkungen auf die Erde und die Menschen.“
Hörfunkbeitrag des Deutschlandfunks:
Ein weiterer Beweis für deutschen Kolonialismus und Doppelmoral!
Griff nach "weißem Gold": Deutschland sichert sich Lithium-Zugang:
Erstmals gründet Deutschland eine deutsch-bolivianische Firma - und sichert sich damit den direkten Zugriff auf den Rohstoff der Zukunft.