NRW: Neue Hinweise zum Schallschutz

Neue Hinweise zum Schallschutz sollen auch für laufende Genehmigungsverfahren gelten

Nach Rücksprache mit mehreren Genehmigungsbehörden verschiedener Bundesländer ist davon auszugehen, dass ab sofort nicht nur für neue Genehmigungsanträge die Schallimmissionsprognosen nach dem Interimsverfahren gerechnet werden müssen, sondern auch in laufenden Projekten entsprechende Nachforderungen gestellt werden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist jetzt sogar noch einen Schritt weiter gegangen: Es hat eine „rückwirkende“ Anwendungspflicht der neuen LAI-Hinweise und des „Interimsverfahrens“ auf eine bereits im vergangenen Jahr erteilte, aber aufgrund eines Drittwiderspruchs noch nicht bestandskräftige Genehmigung angenommen (Az.: 28 L 3809/17 vom 25.09.2017).

Alles lesen: http://www.dombert.de/neue-hinweise-zum-schallschutz-sollen-auch-fuer-laufende-genehmigungsverfahren-gelten/

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Gutachten beweist Rechtswidrigkeit baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften

Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten.

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Aktuelles von der Sitzung des DIN-Ausschusses zur Anpassung der DIN 45680

Gute und schlechte Nachrichten

Übernahme von www.windwahn.com

Fachinformation von Sven Johannsen GuSZ Gutachter- u. Sachverständigen-Zentrum Umwelt-Messungen GmbH:

Download (PDF, 354KB)

Ein Interview des MDR-Hörfunks mit dem Sachverständigen Sven Johannsen von umweltmessung.com vom 12.09.2017 können Sie hier abrufen: http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/audio-487242_zc-eafe8e8e_zs-a3d3b0a5.html

Ein Bericht im Deutschlandfunk:
http://www.deutschlandfunk.de/abstandsregelungen-fuer-windkraftanlagen-verhandlung-ueber.697.de.html?dram%3Aarticle_id=395674

 

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Urteil: Rotmilan wichtiger als Windpark

Die Pläne für einen Windpark in Gleichen im Landkreis Göttingen sind endgültig gescheitert. Das Areal wird von den geschützten Rotmilanen zur Jagd genutzt. Die geplanten fünf Windkraftanlagen wären eine nachhaltige Störung für den Lebensraum der Raubvögel, heißt es im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG).

Damit hat das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt. Die bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen dürfen also nicht gebaut werden.

Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Rotmilan-geht-vor-Windpark,rotmilan104.html

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Gericht: Schönheit des Kohlbergs würde durch Windräder „vollständig vernichtet“

Altena – „Ein schöner Tag für unser Dorf“ – nicht nur beim Dahler Ortsvorsteher Helmar Roder sorgte der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg zum Kohlberg für gute Laune. Dr. Frank Hoffmann, der Vorsitzende der Initiative „Rettet den Kohlberg“, wertete die Entscheidung der Richter als „Bestätigung auf der ganzen Linie.“

In der Sache ging es darum, ob die Klage gegen die auf dem Kohlberg geplanten Windräder aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Die Richter entschieden sich für den Baustopp und setzten damit den vom Kreis zugelassenen „sofortigen Vollzug“ außer Kraft.

Weiterlesen: https://www.come-on.de/lennetal/altena/gericht-schoenheit-kohlbergs-wuerde-durch-windraeder-vollstaendig-vernichtet-8686931.html

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Aktuelles Urteil: VGH München fordert strikte Einhaltung der saP zur Vogelbeobachtung

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Odenwald: Gericht bestätigt Flockenbusch-Rückstellung bei Windkraft

Wald-Michelbach – Ein Etappensieg für die Gemeinde, die in dieser Angelegenheit mit den Windkraftgegnern an einem Strang zieht. Die vor knapp einem Jahr beantragte Rückstellung des Flockenbusch-Gebiets zwecks Windkraftnutzung wurde vom Verwaltungsgericht Darmstadt vor kurzem bestätigt. Die Bürgerinitiative Gegenwind Ulfenbachtal aus Schimmeldewog ist sehr erfreut über das Gerichtsurteil.

Weiterlesen: https://ueberwaelder.wordpress.com/2017/08/24/gericht-bestaetigt-flockenbusch-rueckstellung-bei-windkraft/

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Stillfüssel: Verstoß gegen Naturschutzgesetz!

Prof. Wink: Stillfüssel-Genehmigung verstößt gegen Naturschutzgesetz – Uhu als lebender Beweis
Im Windkraftgelände Stillfüssel bei Wald-Michelbach Anfang Juni gefunden: Ein Uhu-Kücken, das aus seinem Nest geflüchtet oder vertrieben worden war.

Offenbar wurde für die Planungen zum Windenergiepark Stillfüssel eine ornithologische und artenschutzrechtliche Erfassung nur oberflachlich durchgeführt“ + + + Verwaltungsgericht unter Zugzwang

„Stillfüssel: Verstoß gegen Naturschutzgesetz!“ weiterlesen

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Gesetz gestattet flächendeckende Stromabschaltungen

Im Februar dieses Jahres kam es zu einer von der breiten Öffentlichkeit nur wenig beachteten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Bis dahin konnten bei drohenden Netzzusammenbrüchen wegen Überlastung einzelne Großverbraucher (aufgrund entsprechender Vertragsgestaltung) zwangsweise vom Netz genommen werden. Jetzt können – ohne Voranmeldung – ganze Bezirke für kürzere oder auch etwas längere Zeit stromlos gestellt werden.
Netzzusammenbrüche (“Blackouts“) wurden durch die sogenannte “Energiewende“ nämlich zu einem flächendeckenden Problem. Ursache können sowohl ein Mangel an Strom als auch ein Überangebot sein, wenn der durch Sonne und Wind erzeugte Strom ausfällt oder in einem Übermaß verfügbar ist.
Bei einem drohenden “Blackout” können nun die überregionalen Stromverteiler die örtlichen Versorgungs unternehmen zur Netzabschaltung binnen zwölf Minuten auffordern.
Eine Warnung der einzelnen Kunden ist schon von daher nicht möglich. Unerwartete Stromausfälle von bis zu mehreren Stunden Dauer waren in der Vergangenheit äußerst selten – sie dürften sich nun immer häufiger ereignen.
Schadenersatzansprüche sind in der neuen Regelung nicht vorgesehen. Schließlich will auf verantwortlicher Seite niemand eingestehen, daß die sogenannte „Energiewende“ mit oft zu heißer Nadel gestrickt wurde und daß die daraus resultierende Zeche wieder einmal kein anderer als die deutschen Stromkunden bezahlen müssen.
http://www.goldseiten.de/artikel/343242–Novellierung-des-Energiewirtschaftsgesetzes-gestattet-flaechendeckende-Stromabschaltungen.html

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Hambach: Klage gegen Windkraft

Die Marschroute haben sie in Hambach festgelegt: Die Gemeinde wird sich gegen die Umzingelung mit Windrädern in Altendiez und am Tierheim in Limburg notfalls vor Gericht wehren. Im Gemeinderat informierte Ortsbürgermeister Peter Sehr über den Sachstand.

http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Klage-gegen-Windkraft;art680,2706967

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BUND stellt Eilantrag für sofortigen Baustopp

„Der BUND sieht außerdem einen schwerwiegenden Verfahrensfehler in der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie wurde nicht vorgenommen, obwohl im zu betrachtenden Raum über 20 Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Hier bleiben auch nach Ausschöpfung aller Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt. Die UVP wäre somit nötig gewesen“, so Dahlbender.

http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=4524

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Naturschützer aus Apollmicke erwirken Windrad-Baustopp auf dem Weidekamp

Eines der Fundamente der Windräder ist bereits fertiggestellt – hier sind laut Jochen Billich etwa 1500 Tonnen Beton verbaut. © Michael Sauer

Apollmicke/Rahrbach. Zwei Kilometer lange Baustraßen, 10.000 Tonnen Schotter, ein Fundament bestehend aus rund 1500 Tonnen Beton – daneben gerodete Bäume, tonnenweise Erdaushub: Der Weg zur Baustelle der vier geplanten Windräder auf dem Rahrbacher Weidekamp zeigt deutlich, wie viel Zerstörung mit dem Bau von Windkraftanlagen einher geht.

Doch damit ist jetzt (vorerst) Schluss. Denn Susanne Wenk und ihr Mann Jochen Billich aus dem etwa 700 Meter weiter nördlich gelegenen Vier-Häuser-Dorf Apollmicke haben jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einen sofortigen Baustopp erwirkt.

Weiterlesen: https://www.sauerlandkurier.de/kreis-olpe/olpe/naturschuetzer-apollmicke-erwirken-windrad-baustopp-rahbacher-weidekamp-8465973.html

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VG Koblenz: Klage gegen Windenergieanlage erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einer Klage der Ortsgemeinde Niederhambach gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage stattgegeben.
Im Dezember 2013 wurde dem im Verfahren beigeladenen Windenergieunternehmen die entsprechende Genehmigung zur Errichtung der Anlage im Gemeindegebiet der Klägerin durch den beklagten Landkreis Birkenfeld erteilt. Zuvor hatte der Rat der Klägerin in einer Sitzung im März 2012 beschlossen, das erforderliche Einvernehmen zur Errichtung der Windenergieanlage nicht zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat sah unter anderem mit Blick auf den geplanten Standort eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Lebensqualität der Bürger.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. Juni 2017, 4 K 293/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.

 

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