….Frau Regierungspräsidentin Lindscheid musste sich ihren Weg durch die Banner bahnen und war nicht entzückt!
Zum Weiterlesen Bild anklicken!
Landesverband Hessen e.V.
….Frau Regierungspräsidentin Lindscheid musste sich ihren Weg durch die Banner bahnen und war nicht entzückt!
Zum Weiterlesen Bild anklicken!
Demonstration zur Regionalversammlung Südhessen
Gegen die eigene CDU-Fraktion, den Koalitionspartner SPD und die Stimmen der Grünen hat der Bergsträßer Landrat Christian Engelhardt bei einer namentlichen Abstimmung in der Regionalversammlung am Freitag als einziger Delegierter zusammen mit FDP und AfD gegen eine Stellungnahme zum Teilregionalplan gestimmt“, kritisiert Thilo Figaj, der für die Grünen in der Regionalversammlung sitzt.
Die Stellungnahme, die von der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt vorgelegt wurde, setzt sich fachlich mit der den Kreis Bergstraße überdeckenden Planung des Verbandes Region Rhein-Neckar auseinander und stellt die Unterschiede der beiden Planansätze dar. Demnach sind die Mindestflächen mit 20 Hektar in Rhein-Neckar doppelt so groß wie in Südhessen, dafür werden in Südhessen zurzeit zehn Flächen geplant, in Rhein-Neckar dagegen nur fünf.
Kompletten Beitrag lesen: https://www.morgenweb.de/bergstraesser-anzeiger_artikel,-bergstrasse-gruene-kritisieren-engelhardt-_arid,1267694.html
Kleine Anfrage 19/6111
Kiel (dpa/lno) – Die Jamaika-Koalition hat sich auf Eckpunkte der zukünftigen Windenergieplanung in Schleswig-Holstein verständigt. Es sei gelungen, politische Vorgaben des Koalitionsvertrags zusammenzuführen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Montagabend nach Beratungen der Koalitionsspitzen. Zugleich sei eine rechtssichere Planung erarbeitet worden – das Konzept von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung habe man beibehalten.
Das Ziel, bis zum Jahr 2025 aus Onshore-Windenergie 10 Gigawatt Strom zu produzieren, werde erreicht. Gleichzeitig werden die Abstände zu Siedlungen vergrößert. Grundlage für die neue Planung ist, dass neue und bislang unbebaute Vorranggebiete mindestens 1000 Meter Regelabstand zu Ortslagen haben.
Bei Gebieten mit Alt-Anlagenbestand soll der bisherige Abstand von 800 Metern beibehalten werden. Zusätzlich wird eine Regelung gemäß Koalitionsvertrag zur Abmilderung der Unterschiede zwischen 800 und 1000 Metern eingeführt. Es gilt, je höher die Anlage, desto weiter weg vom Menschen.
Durch die am Montag ebenfalls in der Koalition vereinbarte Überarbeitung des Kriterienkatalogs können den Angaben zufolge Flächenverluste ausgeglichen werden. Die Landesplanungsbehörde wird nun auf der Grundlage der Einigung eine konkrete Gebietskulisse erstellen. Diese wird Mitte bis Ende Mai 2018 in die Anhörung mit den verschiedenen Ressorts gehen. Im Juli soll dann die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen.
Den Flächennutzungsplan des Kreises hat das Regierungspräsidium abgelehnt, der Regionalplan für erneuerbare Energien ist durch die Regionalversammlung noch nicht beschlossen. Gebaut werden angesichts des Stillstands die Windräder deshalb nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches.
Diese politisch vollkommen unzureichende Steuerung hat weitreichende demokratische Folgen, wie man südlich von Darmstadt an vielen Beispielen sehen kann. Dort existieren inzwischen fast so viele Bürgerinitiativen wie Windräder.
Das Frustrationspotential dürfte mittlerweile auch bei Energieversorgern wie der Entega AG groß sein. Das kommunale Darmstädter Unternehmen, dessen Markenzeichen „sauberer Strom“ ist, musste sich in Michelstadt vorhalten lassen, sein Würzberger Projekt sei unsinnig, weil es genau das zerstöre, was eigentlich bewahrt werden solle – die Natur.
Alles lesen: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kommentar-zu-odenwaelder-windkraft-streit-15506316.html
Sollte der Regionalplan „Erneuerbare Energien“ durch die Regionalversammlung Südhessen beschlossen werden, würden die ausgewiesenen Vorrangflächen die Errichtung von 350 Windkraftanlagen allein im hessischen Teil des Odenwalds ermöglichen.
„Es gibt im Moment keinen demokratischen Prozess.“
Planungsrechtlich betrachtet, kann von demokratischer Steuerung im Odenwald tatsächlich nur bedingt die Rede sein. Theoretisch können, solange Vorranggebiete nicht rechtskräftig ausgewiesen sind, Windräder überall gebaut werden, wenn sie die Bestimmungen des Baugesetzbuches erfüllen. Welche Komplikationen das für Michelstadt bedeutet, haben auf der Bürgerversammlung mehrere Kommunalpolitiker deutlich gemacht. Stimmten die Fraktionen der Verpachtung des benötigten kommunalen Areals für den Würzberger Windpark nicht zu, könne in dem Dorf wegen der unklaren Rechtslage noch „etwas viel Größeres entstehen“, sagte ein Stadtverordneter.
Neues aus dem Rathaus Villmar
Villmar gibt ein neues Gutachten zum Thema Windkraftanlagen auf dem Galgenberg in Auftrag. Sehen Sie hierzu ein Interview mit Bürgermeister Arnold-Richard Lenz.
Die Regionalversammlung Mittelhessen hat in ihrer jüngsten Sitzung am 8. November 2017 im Wetzlarer Rathaus den Beitrittsbeschluss zum Teilregionalplan Energie gefasst. Damit schließt sich das Gremium der in der Genehmigung der hessischen Landesregierung enthaltenen Bedingung an, dass das im Teilregionalplan enthaltene Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie „Braunfels-Philippstein“ (LDK) gestrichen wird.
Mit diesem positiven Votum ist der Planungsprozess zum Teilregionalplan Energie abgeschlossen. Sobald der Plan im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntgemacht worden ist, tritt er in Kraft.
Weitere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Gießen
Die Ergebnisse der Evaluierung der einzelnen Kapitel des RPM 2010 und die daraus abgeleiteten Konsequenzen für den neuen Regionalplan finden sich in der Drucksache IX/11d vom 13. Oktober 2017.
Auf der Tagesordnung stehen u.a. folgende Punkte:
Die Regionalversammlung Südhessen ist seit einiger Zeit mit der Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien befasst. Der Plan enthält eine bestimmte Anzahl von definierten Flächen, die für eine Nutzung der Windenergie durch Aufstellen von Windenergieanlagen vorgesehen sind. Zur Errichtung und Unterhaltung dieser Anlagen sind entsprechende Zuwegungen von öffentlichen Straßen erforderlich, die in der Regel eigens hierfür angelegt werden müssen. Soweit Zuwegungen vorhanden sind, sind diese in der Regel zu erweitern.
Mit Schreiben vom 25. September 2017 bittet die AfD- Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen um Auskunft, aus wie vielen einzelnen Grundstücken die derzeit im Entwurf 2016 des Teilplans Erneuerbare Energien festgelegten Vorrangflächen bestehen, wie viele dieser Grundstücke sich im Eigentum der öffentlichen Hand (Land Hessen, Kommunen, Kreise), von mehrheitlich in öffentlicher Hand stehenden Gesellschaften oder im Privateigentum befinden.
Dieser Frage geht das lokale Magazin “Fact” nach.
Es sind schon einige Monate vergangen, seit die Eingabefrist für den Regionalplan Windkraft beendet wurde und man darf gespannt sein, wann die ersten Ergebnisse aus dem grünen Darmstädter Ökopräsidium nach außen dringen. Insgesamt gab es etwa 25.000 Einwendungen, die nun alle einzeln abgelehnt werden müssen – das braucht Zeit!
Was bei der Übung herauskommt, ist klar. Unter der grünen LindscheidIn wurde das frühere Regierungspräsidium in den letzten Jahren in eine Windkraftgenehmigungsagentur umgebaut. Aber genau das ist dann auch das Problem. Die früheren Fachabteilungen wurden in reine Rotorendurchwink- und Genehmigungsabstempelstellen umbesetzt.