Zeitenwende im Artenschutz – Aktuelle Gesetzesänderung versus wissenschaftliche Evidenzen beim Fledermausschutz und dem Ausbau der Windenergienutzung | Deutsche Fledermauswarte

Pressemitteilung der Deutschen Fledermauswarte:

Experten schlagen Alarm – der Artenschutz kommt bei den Gesetzesänderungen zum Ausbau der Windenergie deutlich zu kurz

Alarmierende Zahlen und dringende Appelle: Der Ausbau der Windenergie droht zum Albtraum für unsere geflügelten Freunde zu werden. Expertinnen und Experten schlagen Alarm und enthüllen verheerende Auswirkungen auf die Fledermauspopulationen, die die aktuellen Gesetzesänderungen mit sich bringen können.

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Studie: 
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Von Rotoren getötet: Windräder werden zum Problem für Fledermäuse | MoPo

Wer in Hamburg Fledermäuse beobachten möchte, kann das am besten in der Nähe von Seen und Teichen tun. „Große Gewässer sind immer gut, da sind immer Fledermäuse zu finden“, sagte Biologe und Fledermaus-Experte Holger Reimers. Aktuell leben etwa mindestens 15 verschiedene Fledermausarten in Hamburg, wie eine Sprecherin der Umweltbehörde sagte.

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Mehr lesen bei NI e.V.: Wälder sind essentielle Lebensräume für Fledermäuse >>>

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Bundesregierung priorisiert Windkraft auf Kosten des Artenschutzes – Ein Überblick | VLAB

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten zwei Jahren auf Anregung und Wunsch der grünen Minister Habeck & Lemke und der Grünen-Bundestagsfraktion verschiedene Gesetzesänderungen und Ergänzungen der Gesetze vorgenommen. Alle diese Maßnahmen hatten das Ziel, die Windkraft zu priorisieren und gehen zu Lasten des Artenschutzes.

Bedauerlicherweise fanden diese weitreichenden Änderungen in den deutschen Medien nur sehr wenig Beachtung. Es wurde – falls überhaupt – nur oberflächig und mit fehlendem Hintergrundwissen darüber berichtet; meist wurden die Streichungen im Artenschutz gänzlich ignoriert.

Hier die wenigen Positivbeispiele über Berichte in den Medien:

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20 Vogelarten sind beim Bau von Windkraftanlagen nicht mehr geschützt | VLAB

VLAB:
20 Vogelarten wurden auf Wunsch des Habeckschen Wirtschaftsministeriums aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung!
Hier können Sie Informationen zu den verbleibenden 15 Vogelarten bei Windkraftplanungen finden. Allerdings wird durch eine neue Verordnung, die sogenannte Habitatpotentialanalyse, der Schutz kollisionsgefährdeter Brutvogelarten, die am Standort der Windenergieanlagen vorkommen, weiter verwässert.
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Verlustursachen beim Rotmilan (Milvus milvus) in Brandenburg im Laufe der letzten drei Jahrzehnte | NI e.V.

„Bei den flüggen Vögeln fällt ein hoher Anteil anthropogen verursachter Mortalität auf.“

„An erster Stelle steht die Kollision mit Windkraftanlagen mit einem Anteil von 32,9 % bzw. 39,7 % seit 2008.“

„Eigene Erfassungen am westlichen Berliner Autobahnring (T. VOGELWELT 141 (2023): 157 – 177 173 Dürr unveröff.) im Zeitraum 1992-2022 ergaben 506 Bussarde und 18 Rotmilane, mithin ein Verhältnis von 30:1. An Straßen ist die Kollisionsrate beim Rotmilan in Brandenburg demnach – zumindest im Vergleich zum Mäusebussard – verhältnismäßig gering.“

„Leitungsanflug spielt beim Rotmilan nur eine untergeordnete Rolle (1,6 % der Verluste flügger Indivi­duen). Es folgen menschliche Verfolgung (5,2 %) und Vergif­tungen (2,6 %). Werden gezielte Vergiftungen (sechs von elf Vergiftungsfällen) und früherer Beschuss (als Nebenbefund) der menschlichen Verfolgung zugeordnet, so sind 7,7 % der registrierten Rotmilane von illegaler Verfolgung betroffen.“

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VLAB erhebt Klage wegen Untätigkeit beim Greifvogelschutz

Von März bis Juli 2021 verunglückten in einem Windindustriegebiet im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern fünf Greifvögel tödlich (2 Fischadler, 2 Seeadler, 1 Mäusebussard)….

…Am Freitag, den 10.03.2023 erhob der VLAB gegen den Landkreis Ludwigslust-Parchim Klage wegen Untätigkeit.

Weiterlesen: VLAB erhebt Klage wegen Untätigkeit beim Greifvogelschutz › Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V.

Windenergie im Wald: Klimaschutz versus Artenschutz – WELT

In Deutschland werden mehr Windräder errichtet – auch in Wäldern. Das Für und Wider wird hitzig debattiert. Es kommt es immer wieder zu Kollisionen mit Fledermäusen oder Vögeln. Wie sich Energieerzeugung und Artenschutz im Wald vereinbaren könnten.

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Kollisionsrisiko und Lebensraumverlust: Windräder in Wäldern beeinträchtigen bedrohte Fledermausarten | IDW

Um Klimaschutzziele zu erreichen, boomt in Deutschland der Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere der Windkraft. Mehr als 30.000 Anlagen wurden bislang auf dem Festland installiert, jetzt beginnt ein Ringen um weitere, rarer werdende, geeignete Standorte. So rücken auch Wälder als Standorte in den Fokus. Ein Forschungsteam des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) wies jetzt in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „Current Biology“ nach, dass die Windenergieerzeugung an diesen Standorten mit Kollisionsrisiken und Lebensraumverlusten und somit mit erheblichen Nachteilen verbunden für bedrohte Fledermausarten sein könnte.

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Video: Windkraft und Insektenschlag

Ein in den Medien und von Profiteuren gern verschwiegenes Thema: Etliche Insekten werden von den 30.000 deutschen Windrädern erschlagen. Im Sommer müssen Betreiber sogar die Rotorblätter säubern, damit keine Unwucht entsteht. Dabei wird gerne beklagt, daß es immer weniger Insekten gebe. Schuld daran darf aber nur der “Klimawandel” oder die technisierte Landwirtschaft sein.

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Klimaschau 130: Die Kehrseite der Windkraft: Massentötung von Vögeln und Fledermäusen

Thema der 130. Ausgabe der Klimaschau: Die Kehrseite der Windkraft. Was der Windboom für Vögel und Fledermäuse bedeutet: Die Gefahrenlage wächst.

Quelle: Klimaschau 130: Die Kehrseite der Windkraft: Massentötung von Vögeln und Fledermäusen – Kalte Sonne

VG Gießen – Genehmigung für drei Windenergieanlagen für Homberg II bei Alsfeld und Ausnahme vom Tötungsverbot sind rechtswidrig | NI e.V.

(…) Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot liegen nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vor. Hier sei das RP Gießen zu Unrecht davon ausgegangen, dass sich der Erhaltungszustand des Rotmilans durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht verschlechtern werde. Das Gericht erachtet die vom Genehmigungsbescheid eingeschlossene artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung als rechtswidrig: „Nach Einschätzung des Gerichts erweist sich deshalb auch die mit dem Genehmigungsbescheid vom 11. Dezember 2019 erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG als rechtswidrig“.

Es könne deshalb dahin stehen, ob die angefochtene Genehmigung des Beklagten noch an weiteren Fehlern leide, „auf die sich die Klägerin im Rahmen der vorliegenden Klage ebenfalls berufen hat”, so das VG.

Die Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. (…)

Alles lesen:
https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/1311-26-08-2022-genehmigung-wea-homberg-ii-bei-alsfeld-rechtswidrig

Osthessen News berichtete:
https://osthessen-news.de/n11704029/drei-windkraftanlagen-und-ausnahme-von-toetungsverbot-rechtswidrig.html