94. Umweltministerkonferenz unterstreicht Notwendigkeit beim Ausbau Erneuerbarer Energien

94. Konferenz der Umweltminister vom 15. Mai 2020 fordert  massive Aufweichung des Bundesnaturschutzgesetzes!

(TOP 4/6) Die Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz: Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss. Gesetzgebungsverfahren des Bundes, die zur Erreichung eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 notwendig sind, müssen umgehend aufgenommen werden. Daher hat die Umweltministerkonferenz die vorgelegten Hinweise zu rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Zulassung von Windenergievorhaben beschlossen. Ziel ist es, mit diesen Auslegungshinweisen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung und Förderung von Windkraftanlagen zu verbessern. Bis 2023 wird durch den Bund gemeinsam mit den Ländern eine Evaluierung zu den rechtlichen und fachlichen Hinweisen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt und der Umweltministerkonferenz berichtet.
(TOP 5) Akzeptanz beim Windenergieausbau: Die Länder und der Bund orientieren sich an einem bundesweiten Flächenziel von mindestens zwei Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen werden Bund und Länder einen Koordinierungsausschuss für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien einführen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, u. a. Ausschreibungsdesign, Planungs- und Genehmigungsrecht, sind dahingehend auf eine geeignete Ausgestaltung zu prüfen. Als ein wichtiger Beitrag zu mehr Akzeptanz vor Ort sollten zudem geeignete Instrumente für eine stärkere Beteiligung der betroffenen Standort- und Nachbar-Kommunen an der Wertschöpfung durch Windenergie eingeführt werden. Neben weiteren Faktoren kann ein höherer wirtschaftlicher Nutzen von Windenergieanlagen zu einer positiven Bewertung vor Ort führen.

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“Die Energiefrage” Nr. 72: Zehn Forderungen für einen Neustart in Energie- und Umweltpolitik

Lesen Sie die „Zehn Forderungen: Neustart in der Energie- und Umweltpolitik jetzt angehen!“ und sorgen Sie bitte gemeinsam mit uns dafür, dass sie ge- und erhört werden.

Liebe Freunde und Kollegen,

wer hätte noch zu Jahresbeginn gedacht, in welch tiefe wirtschaftliche Krise wir in so kurzer Zeit schlittern würden?  Die Staatshaushalte werden überdehnt, um zu retten, was zu retten ist.  Künftig werden die Steuereinnahmen massiv einbrechen und niemand weiß, wie die gewaltigen neuen Schulden zurückbezahlt werden sollen.  Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt schnell umschalten – von Krisenmodus in den Wiederaufbaumodus – und alles tun, um Staat, Wirtschaft und Bürger zu entlasten.  Die bisherige Scheckbuchpolitik, mit der gesellschaftliche Fragen mit sprudelnden Steuergeldern überdeckt werden, können wir uns nicht länger leisten.  Was aber muss nun konkret getan werden?

Beim Deutsche Arbeitgeberverband e.V. haben wir uns genau diese Frage gestellt.  In Antwort darauf haben wir zehn Forderungen an die Bundesregierung formuliert, jeweils fünf an die Energiepolitik und fünf an die Umweltpolitik.  In beiden Feldern müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir die wichtigsten Erfahrungen aus der Gründerzeit und des Wirtschaftswunders auf unsere heutige Zeit übertragen, in der wohlverstandener Umweltschutz zu Recht eine viel größere Rolle spielt.  Wirtschaft und Bürger können wir mit der Sozialen Marktwirtschaft auch unter dieser neuen Randbedingung vom Staat befreien und damit eine neue wirtschaftliche Dynamik entfesseln.  Hierzu bedarf es keiner neuen volkswirtschaftlichen Theorien mit wohlklingendem Namen.  Stattdessen müssen wir darauf hinwirken, dass alle kostenträchtigen, ordnungspolitischen Maßnahmen abgeschafft, ausgesetzt oder auf ein Minimum beschnitten werden. 


Herzliche Grüße aus dem sonnig-kalten Taunus,

Ihr Björn Peters
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