UNFASSBAR!
BUND und NABU fordern Regierungspräsidium zur Berufung im Windkrafturteil des Verwaltungsgerichts Gießen auf!
Landesverband Hessen e.V.
UNFASSBAR!
BUND und NABU fordern Regierungspräsidium zur Berufung im Windkrafturteil des Verwaltungsgerichts Gießen auf!
Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So wurden Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen, die aus Sicht der NI mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren sind.
Nunmehr liegt der Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Urteilsbegründung vor, die vollumfänglich der Argumentation der NI folgt.
Mit der Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt für drei Windkraftanlagen im Butzbacher Stadtwald aufgehoben worden. Die Genehmigung für den Windpark ist rechtswidrig.
Dem Vernehmen nach sollen die Windräder gegen die europäischen Vogelschutzrichtlinien verstoßen.
Vogelschutzrichtlinie: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten können hier eingesehen werden.
28.01.2020 – EILMELDUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):
Genehmigung von Windenergieanlagen in Butzbach/Hessen ist rechtswidrig und wurde aufgehoben!
Großer Erfolg für den europäischen Natur- und Artenschutz! „Genehmigung von Windenergieanlagen in Butzbach ist rechtswidrig und wurde aufgehoben!“ weiterlesen
Die Urteile werden in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.
(Az.: 10 K 435/17, 10 K 7302/17 – noch nicht rechtskräftig)
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch jetzt bekannt gegebene Urteile auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Januar 2020 die gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 175 m mit der Bezeichnung „Windenergieanlage Loevelingloh“ in Münster-Hiltrup gerichteten Klagen abgewiesen. „VG Münster: Windrad Loevelingloh in Münster-Hiltrup darf sich weiter drehen“ weiterlesen
Von Holger Douglas
Die Genehmigungen für Windräder in Baden-Württemberg sind rechtswidrig. Das ergibt sich aus dem spektakulären Beschluss des Verwaltungs-gerichtshofs Baden-Württemberg. Der Bericht darüber erregte breites Aufsehen und rief die Frage hervor, ob jetzt alle Windräder stillgelegt und abgerissen werden müssen.
Hier gibt es die typisch juristische Antwort: Im Prinzip ja, aber …
Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg stoppt den Bau zweier Windparks. Da die gesamte Genehmigungs-praxis bisheriger Anlagen betroffen ist, steht der Windkraftausbau im Südwesten generell in Frage. Die Stuttgarter Landesregierung hat jetzt ein riesiges Problem.
Weiterlesen: Urteil in Baden-Württemberg: Genehmigungen für Windräder sind rechtswidrig
Urteil VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 17.12.2019, (Az 10 S 823/19): Baustopp für Windparks Länge und Blumberg sowie vorläufiges Rodungsverbot für Windpark Blumberg bestätigt!
Das Urteil kann hier abgerufen werden.
Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e. V.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Rico Faller, Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe
Borchen/Paderborn (WB). Das Verwaltungsgericht Minden hat am Freitag, 20. Dezember der Klage von Westfalenwind gegen den Kreis Paderborn auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen in Etteln stattgegeben. Diese dürfen außerhalb der Windvorrangzone gebaut und – unter starken Einschränkungen – betrieben werden.
Mehr erfahren: Gericht erlaubt Bau von vier Windrädern in …
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Niederlande verpflichtet die Regierung zur Einhaltung der Klimaziele. Nagelneue Kohlemeiler könnten frühzeitig stillgelegt werden. Eine Berufung ist unmöglich.(…)
Das Urteil kann weitreichende Folgen haben: zum einen für Kläger in anderen EU-Staaten, die gegen ihre Regierungen wegen ihrer Ansicht nach unzureichenden Klimaschutzes prozessieren.(…)
Weiterlesen: Niederlande: Klimaaktivisten siegen gegen eigene Regierung – SPIEGEL ONLINE
OVG Koblenz , Urteil vom 31.10.2019 – 1 A 11643/17
Mit diesem Urteil hat das OVG Koblenz das Schreddern von Vögeln ausdrücklich gebilligt.
Eine Windenergieanlage im Landkreis Cochem-Zell erhöht das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, so dass es einer Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs nicht bedarf. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. (…)
Mit Urteil vom 12. November 2019, Kommission/Irland (C-261/18), hat die Große Kammer des Gerichtshofs Irland zu finanziellen Sanktionen verurteilt, da dieser Mitgliedstaat nach dem Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland1, in dem der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Richtlinie 85/3372 durch Irland aufgrund der Errichtung einer Windfarm in Derrybrien (Irland) ohne vorherige Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt hatte, keine konkreten Maßnahmen ergriffen hat.
Urteil Oberverwaltungsgericht RLP Koblenz, 17. Oktober 2019, Aktenzeichen: 1 A 11941/17.OVG
Die Klage eines Gewerbebetriebs gegen eine Änderungsgenehmigung des Rhein-Hunsrück-Kreises, durch die der Nachtbetrieb für fünf Windenergieanlagen in der Nähe des Betriebsgeländes der Klägerin zugelassen wurde, ist bereits mangels Klagebefugnis unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Beschluss vom 17. Oktober 2019, Aktenzeichen 1 A 10802/19.OVG
Im 3.000-Meter-Bereich zu den geplanten Windenergieanlagen befindet sich ein Schwarzstorchhorst.
Vier geplante Windenergieanlagen im Bereich der Exklave Kuhheck der Ortsgemeinde Marienhausen dürfen nicht gebaut werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Artenschutzrechtliche Belange sind bei einer UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen. In dem Fall hatte u.a. der NABU NRW geklagt.
Das Vorkommen geschützter Arten in der Nähe geplanter Windenergie-Standorte führen nicht dazu, dass die entsprechenden Bereiche den gleichen Schutzstatus beanspruchen können wie beispielsweise Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht am 26. September 2019 klar.
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Für weitere Bewertungen der jetzt gesprochenen Urteile sind die schriftlichen Begründungen abzuwarten, die erst in einigen Wochen vorliegen werden (BVerwG, Urteile vom 26.09.2019, 7 C 5.18 u.a.)