Österreich: Die „Krone“ enthüllt – Umweltkrimi: Beamte im Visier der Korruptionsjäger | krone.at

Eine mögliche Affäre um Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit erschüttert die Steiermark: Die Abteilung 13 (Umwelt und Raumordnung) des Landes soll über Jahre Bauprojekte nicht rechtens genehmigt haben. Im Zentrum des brisanten Umweltkrimis stehen zwei hochrangige Spitzenbeamte.

Weiterlesen: Die „Krone“ enthüllt – Umweltkrimi: Beamte im Visier der Korruptionsjäger | krone.at

Verwaltungsgericht und vogelmordende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern« | TE

VG Hannover – Az.: 12 A 6994/17

Quelle: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/streit-um-genehmigung-fur-die-errichtung-von-acht-windenergieanlagen-in-der-gemeinde-emmerthal-192381.html

Kolumne von Holger Douglas – Tichys Einblick

Der Umweltschutzverband LBU will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf.

Weiterlesen: Verwaltungsgericht und vogelmordende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern«

Zusammenfassung der Entscheidung – Video:
https://www.facebook.com/keinewindkraftimemmertal/videos/733208670871118

Geplante Änderung des BImSchG und der VwGO

Folgende Gesetzesänderung ist u. a. geplant:

In einem neuen § 10 Abs. 3a BImSchG soll eine Präklusionsvorschrift eingeführt werden.:  Mit Ablauf der Einwendungsfrist sollen künftig – sowohl im Genehmigungsverfahren als auch in einem nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren – grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen sein. Dieser Einwendungsausschluss soll auch für Umweltverbände gelten.

Diese geplante Änderung verstößt gegen EU-Recht!

Urteil EuGH 15.10.2015 Az. C-137-14:

Mehr zu den geplanten Änderungen: Kohleausstiegsgesetz zum Dritten – Änderung des BImSchG und der VwGO

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald.

Sanktion gegen Irland: Windfarm ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt genehmigt

Mit Urteil vom 12. November 2019, Kommission/Irland (C-261/18), hat die Große Kammer des Gerichtshofs Irland zu finanziellen Sanktionen verurteilt, da dieser Mitgliedstaat nach dem Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland1, in dem der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Richtlinie 85/3372 durch Irland aufgrund der Errichtung einer Windfarm in Derrybrien (Irland) ohne vorherige Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt hatte, keine konkreten Maßnahmen ergriffen hat.

1 Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland, (C-215/06)

Weiterlesen bei Umweltruf.de

Mehr auch bei Beck-Aktuell

Diesen Beitrag teilen

Bundesverwaltungsgericht weist Nabu-Klage gegen Windpark ab

Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Artenschutzrechtliche Belange sind bei einer UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen. In dem Fall hatte u.a. der NABU NRW geklagt.

Das Vorkommen geschützter Arten in der Nähe geplanter Windenergie-Standorte führen nicht dazu, dass die entsprechenden Bereiche den gleichen Schutzstatus beanspruchen können wie beispielsweise Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht am 26. September 2019 klar.


*Datenschutzhinweis beachten

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.

Für weitere Bewertungen der jetzt gesprochenen Urteile sind die schriftlichen Begründungen abzuwarten, die erst in einigen Wochen vorliegen werden (BVerwG, Urteile vom 26.09.2019, 7 C 5.18 u.a.)

BI “Gegenwind Straubenhardt” will vor den EuGH

Straubenhardter Windkraftgegner geben auch nach enttäuschendem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim nicht auf. Ihr Ziel ist der Europäische Gerichtshof (EuGH). Vor den luxemburgischen Richtern rechnet man sich bessere Chancen aus.

Weiterlesen

Diesen Beitrag teilen

Baden-Württemberg: Gericht bestätigt Betriebsverbot für Windrad bei Braunsbach

Stuttgart/Braunsbach (dpa/lsw) – Das stillgelegte Windrad «Orlach 6» im Brutgebiet seltener Greifvögel nahe Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) bleibt außer Betrieb. Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag bestätigte, darf sich die Anlage nicht drehen – auch nicht nur über Nacht oder im Winter.

Ein entsprechender Antrag eines Energieunternehmens, dem das Windrad mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotor-Durchmesser von gut 100 Metern gehört, wurde abgelehnt.

Weiterlesen bei Welt.de

Diesen Beitrag teilen

Rotmilanvergrämung: Baumklopfer von Brauerschwend stellt sich der Polizei

OZ berichtet über neuste Entwicklungen zum Baumklopfer-Skandal

Der mutmaßliche Baumklopfer im Bastwald bei Brauerschwend hat sich den Behörden gestellt.

Das Studio Fulda des Hessischen Rundfunks hatte am Dienstag in seiner Nachrichtensendung berichtet, dass der Gesuchte bei der Polizei Stellung nehmen wolle, und Umweltgutachter bei einem Windenergieunternehmen sei. Gegenüber dem HR habe der Mann sein Vorgehen bedauert und gesagt, dass es ihm nicht darum gegangen sei geschützte Tierarten bewusst zu stören. Der Vogelschutzbeauftragte des Vogelsbergkreises, Förster Axel Rockel, hatte gegenüber unserer Zeitung erläutert, dass jeder naturschutzfachliche Ausgebildete genau wisse, wie er sich zu verhalten habe.

Mehr erfahren in der Oberhessichen Zeitung

Diesen Beitrag teilen

Brauerschwend: Mann vergrämt Rotmilan – Hessenschau berichtet!

Hessenschau zeigt Vergrämungsvideo!

Naturschützer erheben Vorwürfe. Im Vogelsberg sollen gezielt geschützte Vögel vertrieben werden, um dort Windkraftanlagen hochzuziehen.

Axel Rockel und Harry Neumann kommen zu Wort.

Weitere Beiträge zum Vorfall:

http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2018/07/08/brauerschwend-wildkamera-zeigt-illegale-vergraemungsmassnahmen-an-rotmilan-horst/

http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2018/07/18/brauerschwend-polizei-alsfeld-ermittelt-im-fall-des-mutmasslichen-windkraftgutachters/

 

 

Diesen Beitrag teilen

Brauerschwend: Polizei Alsfeld ermittelt im Fall des mutmaßlichen Windkraftgutachters

Die Ermittlungsgruppe der Polizeistation Alsfeld muss sich nun mit dem mutmaßlichen Gutachter befassen. Dem hatte eine Umweltschutzinitiative vorgeworfen, mit Stöcken gegen Habitat- oder Horstbäume geschlagen zu haben, um Greifvögel aufzuschrecken und somit die Bäume zu “entmieten”, um das Windkraftprojekt umsetzen zu können.

Ermittelt wird laut Polizei-Pressesprecher Christian Stahl nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach es unter anderem verboten ist, “Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören”. Die Polizei sei in diesem Fall tätig geworden, weil der für das Genehmigungsverfahren zuständige Dezernent im Regierungspräsidium (RP) Gießen den entsprechenden Bericht in der Oberhessischen Zeitung gelesen und den Vorgang an die Polizei in Alsfeld übergeben habe. Wegen der Zuständigkeiten führen nun die Alsfelder Beamten die Ermittlungen. Für sie gehe es jetzt auch daran, das Original-Videomaterial zu erhalten und auszuwerten.

Weiterlesen in der Oberhessischen Zeitung

Diesen Beitrag teilen

Brauerschwend: Wildkamera zeigt illegale Vergrämungsmaßnahmen an Rotmilan-Horst

VOGELSBERGKREIS/SCHWALMTAL – In die Falle einer Wildkamera ist ein mutmaßlicher Gutachter gegangen, der für die Umweltverträglichkeits-prüfung für den Bau von Windkraftanlagen am Bastwald unweit der Mülldeponie in Schwalmtal verantwortlich sein soll.

Auf mehreren Videos, die unserer Redaktion mit weiterem Material zugespielt wurden, ist zu sehen, wie ein Mann mit einem Stock einen Habitatbaum im Windvorranggebiet am Bastwald abstreift. Dabei handelt es sich um eine illegale Vergrämungsmaßnahme, um den Bau von Windkraftanlagen in diesem Gebiet umzusetzen, und damit um einen Straftatbestand.

Alles lesen in der Oberhessischen Zeitung

 

Diesen Beitrag teilen

Verwaltungsgericht stoppt Windkraftanlagen in Beckedorf und Bad Nenndorf

Der Landkreis Schaumburg hat es im Genehmigungsverfahren zu Unrecht unterlassen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem der Landkreis Schaumburg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen in den Gemeindegebieten von Beckedorf und Bad Nenndorf erteilt hat. Er macht geltend, die Anlagen seien nicht mit dem Artenschutz zu vereinbaren. Zudem habe der Landkreis die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht verneint.

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. Die angegriffene Genehmigung leidet an einem absoluten Verfahrensfehler. Das Ergebnis der von dem Landkreis vorgenommenen Vorprüfung, wonach eine Umweltverträglich-keitsprüfung nicht erforderlich sei, weil das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben könne, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr zeigt die durchgeführte Vorprüfung, dass schädliche Umweltwirkungen nicht offensichtlich auszuschließen sind. In einem solchen Fall muss der Genehmigungserteilung eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung vorausgehen. Dies ist nicht geschehen.
Der Landkreis und der Windenergieanlagenbetreiber können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.

Quelle: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=4229

Diesen Beitrag teilen

Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP

Das Vorhaben befasst sich mit der Berücksichtigung des Klimawandels in Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategischer Umweltprüfung (SUP).

Dieser Teilbericht erläutert die neuen Regelungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU im Detail und unterbreitet Vorschläge, wie diese neuen Vorgaben zur Berücksichtigung des Klimawandels in das deutsche UVP-Recht umgesetzt werden sollten.

Mit der Änderungs-Richtlinie wird nun erstmalig die Untersuchung von Vorhaben auf die Schutzgüter Fläche und Klima gefordert.
Ab Seite 24 ff

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-02-12_climate-change_04-2018_politikempfehlungen-anhang-4.pdf

Diesen Beitrag teilen

Alsfeld: “Untersuchungen sind abgestimmt”

Drei weitere Windenergieanlagen möchte die Firma VSB Energy mit Sitz in Dresden bei Alsfeld errichten. Jüngst wurde allerdings Kritik laut, dass das zugehörige avifaunistische Gutachten (Vogelgutachten) mangelhaft sein könnte und dass es das Unternehmen versäumt haben könnte, einen Antrag zur Entfernung beziehungsweise Umsiedlung zweier Rotmilanhorste und eines Schwarzmilanhorstes zu stellen. VSB erklärt aber auf Anfrage unserer Zeitung, im laufenden Genehmigungsverfahren keine Fehler gemacht zu haben, bleibt in den Aussagen aber vage.

Weiterlesen: http://www.oberhessische-zeitung.de/lokales/alsfeld/untersuchungen-sind-abgestimmt_18651416.htm

Diesen Beitrag teilen