In Hessen scheitern Bürgerbegehren immer wieder an formalen Fehlern und Formulierungen. Der Gesetzgeber ist gefordert, Abhilfe zu schaffen.
Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen der Stadt errichtet werden? Die Eltviller Bürger haben darauf am Sonntag eine unerwartet klare Antwort gegeben. In der Nachbarstadt Oestrich-Winkel hingegen darf die fast wortgleiche Frage den Bürgern gar nicht erst vorgelegt werden.
Das ist der juristisch bedeutsame, der Öffentlichkeit aber schwer zu erklärende Unterschied zwischen einem Vertreterbegehren und einem Bürgerbegehren. Beim Vertreterbegehren sind die juristischen Anforderungen geringer, doch ist eine Zweidrittelmehrheit im Stadtparlament nötig. Das klassische Bürgerbegehren mit vorheriger Unterschriftensammlung ist hingegen eine Spielwiese für juristische Feinschmecker.