Brilon: Alle drei Rotmilane wurden mit einem Streich von einer Windindustrie-Anlage in Scharfenberg erschlagen.
Mehr erfahren: http://brilon-totallokal.de/2017/01/28/drei-milane-auf-einen-streich-und-der-hsk-tut-nichts/
Landesverband Hessen e.V.
Brilon: Alle drei Rotmilane wurden mit einem Streich von einer Windindustrie-Anlage in Scharfenberg erschlagen.
Mehr erfahren: http://brilon-totallokal.de/2017/01/28/drei-milane-auf-einen-streich-und-der-hsk-tut-nichts/
Einwendung zum Antrag der EnBW auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Journalist Roland Tichy findet: Naturschutz und Windräder passen schwer zusammen. Bei Hart aber Fair sagte er: “Vielleicht kann mir jemand erklären, warum wir einerseits jeden Kiebitz schützen und dann ganze Bestände von Vögeln zerstören.”
Das Thema am Montag war: “Mensch raus, Wolf rein – wie viel Naturschutz verträgt unser Land?”
Hier die komplette Sendung:
http://www.ardmediathek.de/tv/Hart-aber-fair/Mensch-raus-Wolf-rein-wie-viel-Naturs/Das-Erste/Video?bcastId=561146&documentId=40122466
“Windkraftlobby außer Rand und Band – keine Skrupel mehr vor Massenmord an Tieren”
Das Bundesumweltministerium bemüht sich derzeit darum, das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gegenüber streng geschützten Tieren zugunsten der Windradlobby per Gesetzesänderung aufzuweichen. Das hat sogar den Widerstand von ansonsten windkraftfreundlichen Naturschutzverbänden herausgefordert. In Wahrheit jedoch wird das Tötungsverbot in der Genehmigungspraxis – auch aufgrund politischen Drucks auf die Rechtsanwender – schon lange nicht mehr ernst genommen.
Massenhafte Erteilung von Genehmigungen am 30. Dezember 2016 – sogar nichtig?
Es wird nach den Gesetzen zur Informationsfreiheit herauszubekommen sein, wie der am 30. Dezember 2016 (möglicherweise) gegenüber dem Antragsteller bekannt gegebene Bescheid aussah. Wenn er bar jeder Begründung war, lässt sich argumentieren, dass er nichtig und unwirksam war. So könnte der Schnellschuss nach hinten losgehen: Wenn das “Umwelt”-Ministerium der Windkraftbranche mit diesem Husarenstück ein vorteilhafteres Subventionsregime sichern wollte, die Genehmigungen aber in Wahrheit 2016 nicht mehr wirksam wurden, stehen nun leider Beihilfe zum Subventionsbetrug und ggf. Falschbeurkundung im Amt im Raume.
https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2017/2017_01_23_dav_aktuelles_hoecherberg.html
Am 15.01.2017 demonstrierten Bürgerinitiativen in Erbach im Odenwald gegen die Windkraftpolitik von Bündnis90/Die Grünen.
Der ungezügelte Ausbau von Windkraftanlagen in Hessen führt insbesondere in waldreichen Landkreisen zu einer massiven Gefährdung streng geschützter Tierarten.
Kürzlich trafen sich deshalb in Hünfeld-Dammersbach Mitglieder der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), der Naturschutzinitiative, der IGEL Landschaftsschutz sowie mehrere Bürgerinitiativen aus den Landkreisen Main-Kinzig, Fulda, Vogelsberg, Hersfeld-Rothenburg und Werra-Meißner zu einem Erfahrungsaustausch.
Appell an CDU- und SPD- Bundestagsabgeordnete ( MdB) aus Hessen wegen Eintreten gegen Aufhebung des Tötungsverbotes geschützter Arten
Betreff: Gesetzentwurf vom 01.12.2016 zum BNatSchG – Einschränkung des Tötungsverbotes geschützter Arten
Sehr geehrter Herr Brand, mit großer Bestürzung nehmen wir zur Kenntnis, dass das BMUB das Gesetz zum Tötungsverbot für geschützte Arten – Paragraph 44 BNatSchG – in einer Nacht- und Nebelaktion weitgehend aufheben will. Wir halten es für unerträglich wie der Windkraft-Lobby ein quasi rechtsfreier Raum geschaffen werden soll.
Neben der baurechtlichen Privilegierung nach §35 BauGB und einer 20jährigen Alimentierung durch das EEG sowie weiterer Vergünstigungen, soll nun auch eine artenschutzrelevante Privilegierung dieser parasitären Industrie festgeschrieben werden. Wir bitten Sie, im Interesse des Natur- und Artenschutzes sowie Ihrer politischen Glaubwürdigkeit, diese geplante Änderung nicht zuzulassen. Im Voraus für Ihr Engagement dankend verbleiben wir freundlichst
Rolf Zimmermann Dr. Ing. Detlef Ahlborn
Schutzgemeinschaft Odenwald startet Online-Petition!
Ein furchtbarer Neujahrsbeginn für die letzten Schwarzstörche im Odenwald!! Wie wenig inzwischen der Schutz streng geschützter Tierarten bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen zählt, wurde am letzten Werktag des Jahres 2016 deutlich: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 30.(!)12.2016 den Bau von Windkraftanlagen inmitten eines der entlegensten Waldgebiete des Naturparks Odenwald genehmigt – obwohl im Projektgebiet Schwarzstörche brüten und leben!!!
Die Schutzgemeinschaft “Rettet den Odenwald” fordert mit dieser Petition die Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (GRÜNE) auf die offensichtlich rechtswidrige, gegen den Artenschutz verstoßende Genehmigung der Windkraftanlagen im Lebensraum der Schwarzstörche („Stillfüssel“ bei Waldmichelbach) zurück zu nehmen und die Bauarbeiten sofort stoppen zu lassen.
Link zur Petition: https://www.change.org/p/regierungspr%C3%A4sidentin-brigitte-lindscheid-rettet-die-schwarzst%C3%B6rche-im-eiterbachtal-odenwald
Der vom Wiesbadener Unternehmen ABO Wind AG beantragte “Windpark” „Christinenhof“ bei Büdingen darf nicht errichtet werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat heute das immissionsschutz-rechtliche Genehmigungsverfahren für die beantragen fünf Windenergieanlagen bei Büdingen-Dudenrod und Kefenrod-Bindsachsen abgeschlossen und den Genehmigungsantrag wegen des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote abgelehnt.
FÜRTH/GRASELLENBACH/WALD-MICHELBACH –
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die beiden Windparks “Kahlberg” bei Fürth und Grasellenbach sowie “Stillfüssel” bei Wald-Michelbach (alle Kreis Bergstraße) mit jeweils fünf Anlagen genehmigt. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Darmstadt habe die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen abgeschlossen, teilte die Behörde am Freitag mit. Eine sechste geplante Anlage im “Stillfüssel” hat Energieversorger Entega selbst vorläufig zurückgestellt, bis weitere Gutachten zum möglichen Vorkommen des seltenen Schwarzstorches vorliegen. Windkraftgegner hatten im Eiterbachtal einen Horst gemeldet.
“Vom Grundsatz her eine schlechte Entscheidung für den Odenwald”, betonte dagegen Wolfram Schmied von der BI Gegenwind Siedelsbrunn und Ulfenbachtal. Die Entscheidung sei auf Druck der Landesregierung im RP durchgepeitscht worden, um mit einer Genehmigung noch 2016 von höheren Einspeisevergütungen zu profitieren. Die BI habe vor Kurzem weitere Schwarzstorch-Horste im Umfeld der Stillfüssel-Anlagen kartiert und am 26. Dezember an das RP gemeldet. “Wir sind platt und aufgebracht über so viel Willkür”, so Schmied. Arten-, Natur- und Landschaftsschutz werde missachtet.
Mehr erfahren:
http://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/kreis-bergstrasse/regierungspraesidium-genehmigt-windparks_17574280.htm
HEIDENROD – Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hat am 30.12.2016 die im März 2016 beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Errichtung und Betrieb von drei neuen Windkraftanlagen am Hahnkopf bei Springen erteilt. Es dürfen nun drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-115 mit einer Leistung von je 3,0 MW, einer Nabenhöhe von 149 Metern, einem Rotordurchmesser von 116 Metern und einer Gesamthöhe von 207 Metern errichtet und betrieben werden.
Durch zahlreiche Nebenbestimmungen und Auflagen sei gewährleistet, dass die Anlagen nur in dem zulässigen Rahmen errichtet und betrieben werden, heißt es in einer Mitteilung des RP. Dabei geht es etwa um Abschaltungen während des Herbstzugs der Kraniche oder Einschränkungen mit Rücksicht auf Fledermäuse.
Pressemitteilung – RP: Windpark Hohe Wurzel auf dem Taunuskamm ablehnt – Drei neue Windenergieanlagen in Heidenrod genehmigt
Gießen/Bad Camberg. Trotz berechtigter Kritik hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen am 30. Dezember der Windpark Kuhbett GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, am Standort „Kuhbett“ in Bad Camberg vier Windkraftanlagen vom Typ ENERCON E – 115 mit einer Nennleistung von je drei Megawatt zu errichten und zu betreiben. Die Nabenhöhe beträgt 149 Meter, der Rotordurchmesser rund 116 Meter und die Gesamthöhe erreicht rund 207 Meter.
Wie die Energiewende unsere Umwelt zerstört
Die Energiewende soll unser Klima retten − doch sie zerstört die Natur und die letzten halbwegs unberührten Landschaften. Flächendeckend wird das Land mit Windrädern vollgestellt, Vögel und Fledermäuse verenden elendiglich in den Rotoren der riesigen Windkraftwerke. Mais und Raps, großflächig als Energiepflanzen angebaut, laugen die Böden aus und zerstören die Brutstätten ohnehin gefährdeter Vogelarten.
Und der Ertrag all dieser Verwüstungen? Es bräuchte die gesamte Fläche des Saarlandes, um gerade einmal 20 % unseres Stroms durch Windkraft zu erzeugen. Dabei gäbe es einfachere Mittel, eine Energiewende zu verwirklichen: Allein die Reduktion des Kraftstoffverbrauchs im Verkehr um 8 % könnte alle derzeit aktiven Windräder überflüssig machen. Ein überfälliges Debattenbuch!
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Hier der Link zum Pressegespräch, das anlässlich der Erscheinung dieses Buches geführt wurde:
http://www.vernunftkraft.de/gesichter-der-grossstadt/
Das Bundesnaturschutzgesetz soll in wichtigen Teilen geändert werden. Die Verbände wurden am 2. Dezember 2016 angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme bis 16. Dezember 2016 abzugeben. Der VLAB erhielt erst am 12.12. Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.
Die beabsichtigte Neufassung des § 44 sieht eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren vor, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Eine damit verbundene Tötung einzelner Tiere soll künftig keinen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellen. Der Bau von Windrädern sei ein „gewichtiges öffentliches Belang“. Es bestehe ein über die Zielsetzung des EEG 2017 vermitteltes öffentliches Interesse an der weiteren nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und an der Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 40-45 % im Jahr 2025 und 55-60 % im Jahr 2035, so einer der Kernpunkte des Referentenentwurfs.
Ein parlamentarische Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle würde aus Sicht des VLAB eine unzumutbare Aufweichung des deutschen und europäischen Arten- und Naturschutzrechts bedeuten. Dem zügellosen Ausbau der „Windenergie“ in Deutschland wären dadurch Tür und Tor geöffnet.
Trotz der geringen Zeit bis zum Abgabetermin ist eine Stellungnahme des VLAB in Bearbeitung. Sie wird fristgerecht versandt werden. Der VLAB wird weiter über den Verlauf der Novellierung informieren.
Flyer: http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/10/161002_satire_2-FM.pdf
Weltweit erste kombinierte Studie zu Schlagopfern und Vogelzugintensität
Kollisionen von Vögeln mit Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Um die Auswirkungen von WEA auf Zugvögel zu beurteilen, müssen sowohl die Anzahl der insgesamt an einer WEA vorbeiziehenden Vögel als auch die Anzahl der dabei verunglückenden Vögel (Schlagopfer) bekannt sein. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat im Auftrag des Bundesamts für Energie die international erste Studie erstellt, die diese Fragestellung beantwortet.