Im EEG 2021 ist zwar ein Bund-Länder-Koordinierungsmechanismus vorgesehen, um die Ausweisung von Windkraftflächen zu kontrollieren. Experten geht das jedoch nicht weit genug, sie fordern vielfach eine Pflicht, dass zwei Prozent der jeweiligen Landes- und Gemeindeflächen für die Windkraft ausgewiesen werden.
Im Zuge der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplanes Südhessen hat der anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) eine Stellungnahme zu einer sogenannten „Weißfläche“ – einem ca. 80 ha großen Waldgebiet im östlichen Hessischen Spessart (Sinntal) – beim Regierungspräsidium Darmstadt abgegeben.
Bei einer „Weißfläche“ handelt es sich in den meisten Fällen um eine für die Windenergie-Nutzung vorgeschlagene Fläche, die in dem vorausgegangenen Planungsverfahren aufgrund artenschutzrechtlicher Belange nicht mehr als Vorranggebiet priorisiert wurde. Dennoch sollten diese Flächen in einem zweiten Planungs-Schritt einer nochmaligen Überprüfung unterzogen werden.
Sowohl im Ausschuss als auch in der Gemeindevertretung konnte sich die Weilroder SPD nicht mit ihrer Kritik an der Windkraftplanung der Gemeinde durchsetzen.
Die Kommunalpolitiker in Schreckbach haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Windkraftanlagen im Kohlwald zu verhindern. Insgesamt soll das Vorhaben 25.000 Euro kosten.
Die thüringische Gemeinde Stadtlengsfeld liegt unmittelbar an der hessischen Landesgrenze.
Auch Ralf Adam von der Bürgerinitiative gegen den Windpark in Stadtlengsfeld ist glücklich: “Unser Kampf, liebe Mitstreiter, hat ein erfolgreiches Ende genommen und jeder kann sich für seinen Einsatz auf die Schultern klopfen. Dafür haben wir alle viel Zeit und Kraft investiert und jeder der diesen Kampf , egal in welcher Weise, unterstützt hat verdient eine ganz besondere Hochachtung.”
“Nachdem Bürgermeister Weber der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart vorgeworfen hat die Öffentlichkeit in Bezug auf das laufenden Offenlegungsverfahrens falsch zu informieren, hat das Regierungspräsidium Darmstadt jetzt auf Anfrage des stellvertretenden BI Vorsitzenden Rolf Zimmermann die Einschätzung der BI voll und ganz bestätigt”, teilt die Bürgerinitiative nun in einer Pressemitteilung mit.
“Im Wortlaut schreibt das RP auf die Anfrage von Rolf Zimmermann, der gleichzeitig auch Mitglied der Regionalversammlung Südhessen ist: ‘Im Änderungsverfahren zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 findet zurzeit die Offenlegung des Entwurfs statt. Mit diesem Änderungsverfahren sollen die sogenannten Weißflächen entweder als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet werden. Zu allen Weißflächen können Stellungnahmen bis zum 31.12.2020 eingereicht werden.
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Sterbfritz – Die Gemeindevertreter beschlossen während ihrer Sitzung am Montag in der Mehrzweckhalle in Sterbfritz zwar einstimmig ihre (ablehnende) Stellungnahme zum Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE), doch in der Debatte offenbarten sich zwischen SPD und CDU auf der einen und BWG auf der anderen Seite Differenzen in der Frage, wie deutlich die Erklärung auszufallen habe.
Sinntal– „0,8 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt sind im Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan noch unbeplant“, heißt es auf der Internetseite des RPs. Für diese Flächen soll im Laufe des Verfahrens entschieden werden, ob sie sich für Windkraft eignen. Je nachdem, in welche Richtung das Pendel in dieser Frage ausschlägt, könnten sich so auch in Sinntal sogenannte Vorranggebiete (VRG) vergrößern – oder eben nicht.
Der Rheingau-Taunus-Kreis ist mit der Präzisierung des 2019 beschlossenen Teilplans Erneuerbare Energien für Südhessen nicht zufrieden. Der Plan hatte für den Rheingau und den Untertaunus insgesamt 16 sogenannte Weißflächen enthalten. Das sind kleine und größere Zonen, die in der ersten Fassung des Teilplans im Jahr 2016 weder als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen noch vor vorneherein zu Tabuzonen für Rotoren erklärt worden waren.
Erleichterung im Eppsteiner Rathaus: Zumindest mittelfristig wird es in der Gemarkung der Burgstadt keine Windräder geben.
Eppstein – “Wir haben unser Ziel erreicht”, sagt Bürgermeister Alexander Simon. Doch es gibt einen Haken. Windräder wird es in Eppstein im Main-Taunus-Kreis mittelfristig nicht geben – das steht schon seit dem Sommer fest, denn der Regionalverband hat die sogenannten Windvorrangflächen aus dem sogenannten Teilplan Erneuerbare Energien gestrichen.
Pressemitteilung der BI “Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. “
Mit ca. 850 ha an Windkraftvorrangflächen und Weißflächen sind Biebergemünd und Linsengericht unverhältnismäßig stark vom Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) des Regionalplans Südhessen betroffen.
In einem ersten Schritt wurden im März 2020 bereits 476 ha als Vorrangflächen festgeschrieben. Auf den Flächen 2-304 (bei Bieber) und 2-308 (zwischen Breitenborn/ Lützel und Roßbach) können Projektierer damit jederzeit mit der Planung und dem Bau von Windkraftanlagen beginnen. Da aufgrund der Corona Einschränkungen eine größere Informationsveranstaltung nicht möglich ist, informiert die BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch & Natur e.V. deshalb zur Zeit mit einem Flyer in den besonders betroffenen Ortsteilen in Biebergemünd und Linsengericht über den aktuellen Stand. Die entsprechende Abbildung aus dem Flyer zeigt die rot schraffierten Windkraftvorrangflächen mit einer Gesamtgröße von 476 ha und orange umrandet die zurzeit noch im Genehmigungsverfahren befindlichen Weißflächen mit einer Gesamtgröße von 376 ha.
Das Änderungsverfahren zum Teilplan Erneuerbare Energien geht weiter. Wie der Regionalverband Frankfurt/RheinMain nun mitgeteilt hat, gibt es unter anderem auch in Weilrod und Grävenwiesbach Neuerungen.
So wurden in Grävenwiesbach zwei Flächen aus dem Plan gestrichen.
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