Das OVG Rheinland-Pfalz hat in der nachstehenden Pressemitteilung den gestern verhängten und heute ausführlich bestätigten Rodungsstopp am Hunsrücker Ranzenkopf begründet.
Pressemitteilung Nr. 11/2016OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ
Rodungsarbeiten für Windenergieanlagen weiter gestoppt
Die Rodungsarbeiten für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Landkreis Bernkastel-Wittlich dürfen weiterhin nicht fortgesetzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz heute in Koblenz, das bereits gestern einstweilen – durch eine Zwischenverfügung – die Rodungsarbeiten während des laufenden Eilrechtsschutzverfahrens gestoppt hatte. Erlaubt sind lediglich Aufräumarbeiten auf den bereits gerodeten Flächen.
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