Im Regierungspräsidium Darmstadt werden unter der grünen Präsidentin Brigitte Lindscheid immer mehr Ausnahmen vom Tötungsverbot erteilt, um die Errichtung von Windindustrieanlagen, die nicht genehmigungsfähig sind, zu ermöglichen.
In 2016 sind uns sechs Fälle, in 2018 sind uns bisher vier Fälle bekannt, in denen praktisch die „Lizenz zum Töten“ erteilt wurde.
Die Ausnahme wird im RP Darmstadt also zur Regel. Dies halten wir für einen Skandal und mit Unionsrecht nicht vereinbar.
Daher hat die NI Klage beim Verwaltungsgericht in Gießen eingereicht.
Dieses Vorgehen der grünen Regierungspräsidenten bestätigt die Position der Naturschutzinitiative e.V. (NI), dass Windkraftindustrie und Natur- und Artenschutz nicht vereinbar sind.
Quelle: https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten
Die Butzbacher Zeitung berichtet am 10.01.2019:
Klage gegen Butzbacher Windpark