Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich nicht auf Abstandsregelung im Landesentwicklungsprogramm berufen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung Nr. 16/2021
Urteil vom 31. März 2021, Aktenzeichen: 1 A 10858/20.OVG

Die Genehmigung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe von Metzenhausen verletzt einen hiergegen klagenden Anwohner nicht in seinen Rechten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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