Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung Nr. 16/2021
Urteil vom 31. März 2021, Aktenzeichen: 1 A 10858/20.OVG
Die Genehmigung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe von Metzenhausen verletzt einen hiergegen klagenden Anwohner nicht in seinen Rechten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.